GSDR GmbH

Kanzlei Kornmeier & Partner mahnt für GSDR GmbH angebliche Urheberrechtsverletzungen an dem Song You’re not alone von Mads Langer ab

Written März 22nd, 2011

Die GSDR GmbH lässt derzeit angebliche Urheberrechtsverletzungen in Online-Tauschbörsen (sogenanntes Filesharing) an dem Musiktitel You’re not alone von Mads Langer abmahnen. Die Abmahnungen werden von der Kanzlei Kornmeier & Partner Rechtsanwälte verschickt.

Die Vorgehensweise der Kornmeier & Partner Rechtsanwälte deckt sich weitgehend mit der anderer Kanzleien. Es werden die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines Pauschalbetrags (450 €) verlangt.

Abgemahnten raten wir, die mitgeschickte Unterlassungserklärung nicht ohne anwaltliche Prüfung zu unterschreiben, da diese zu erheblichen Nachteilen führen kann. Vorsichtig zu behandeln sind auch “modifizierte Unterlassungserklärungen” aus dem Internet.

Betroffene sollten eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist niemals ignorieren, da sonst gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbunden hohe Kosten drohen.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Rahmenvereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte dazu verpflichtet, Betroffene kostenlos und unverbindlich am Telefon zu informieren und so jedem die Möglichkeit zu geben, sich frei zu entscheiden, ob er rechtlichen Beistand möchte.

Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich ein Vertragsanwalt bei Ihnen, um Sie über eine geeignete Vorgehensweise bei Abmahnungen der Kornmeier & Partner Rechtsanwälte im Auftrag der GSDR GmbH aufzuklären.

Nutzen Sie unser Angebot und informieren Sie sich!

GSDR GmbH lässt den Song To The Top der Künstler Gentleman feat. Christopher Martin von der Kanzlei Kornmeier & Partner abmahnen

Written Januar 21st, 2011

Unsere Vertragsanwälte haben uns benachrichtigt, dass die Rechtsanwaltskanzlei Kornmeier & Partner gerade angebliche Urheberrechtsverletzungen in Online-Tauschbörsen (“Filesharing”) an dem Song To The Top abmahnt, welcher von Gentleman feat. Christopher Martin gesungen wird. Der Rechteinhaber ist die GSDR GmbH.

Vom Abgemahnten werden die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines Pauschalbetrags in Höhe von 450,00 € gefordert.

Wir empfehlen Betroffenen, eine von den Rechtsanwälten Kornmeier und Partner formulierte Unterlassungserklärung nicht ohne Weiteres zu unterschreiben; ansonsten könnten große Nachteile entstehen. Darüber hinaus warnen wir aus gutem Grund vor “modifizierten” Unterlassungserklärungen aus dem Internet. Suchen Sie lieber gleich einen auf das Urheberrecht spezialisierten Anwalt auf, damit Sie auf der sicheren Seite sind.

Auf gar keinen Fall sollten Sie die Abmahnung und die darin gesetzte Frist ignorieren, da dies gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbunden hohe Kosten nach sich ziehen kann.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Vereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte gerne dazu bereit erklärt, Betroffene kostenlos und unverbindlich telefonisch zu informieren und so jedem die Möglichkeit auf einen erfahrenen juristischen Beistand zu geben.

Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich ein kompetenter Rechtsanwalt bei Ihnen, um Sie über eine geeignete Vorgehensweise bei einer Abmahnung durch die Kanzlei Kornmeier & Partner im Auftrag der GSDR GmbH aufzuklären.

Nutzen Sie unser Angebot und informieren Sie sich!

Rechtsanwälte Kornmeier & Partner mahnen den Song Barbara Streisand von Duck Sauce ab

Written Januar 6th, 2011

Ein Vertragsanwalt unseres Hauses hat uns darüber informiert, dass die Rechtsanwälte Kornmeier und Partner momentan angebliche Urheberrechtsverletzungen durch Filesharing in Online-Netzwerken an dem Lied Barbara Streisand von Duck Sauce abmahnen. Rechteinhaber an dem Werk ist die GSDR GmbH. Hinter Duck Sauce verbirgt sich ein Musikprojekt zweier DJs namens Armand Van Helden und A-Trak; die Gründung fand 2009 in New York statt.

Vom Abgemahnten werden die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines Pauschalbetrags gefordert.

Wir empfehlen Betroffenen aus guten Gründen, die von der Kanzlei Kornmeier & Partner extra angefertigte Unterlassungserklärung keinesfalls ohne vorige Prüfung durch einen Juristen zu unterschreiben, da dies zu erheblichen Nachteilen führen kann. Außerdem ist vor “modifizierten Unterlassungserklärungen” aus dem Internet zu warnen. Suchen Sie in Ihrem eigenen Interesse lieber direkt einen auf das Urheberrecht spezialisierten Anwalt auf.

Sie sollten die Abmahnung und die darin gesetzte Frist niemals ignorieren, weil dies gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbunden enorme Kosten nach sich ziehen kann.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Rahmenvereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte dazu verpflichtet, Betroffene kostenlos und unverbindlich telefonisch zu informieren und so jedem die Möglichkeit zu geben, sich frei zu entscheiden, ob er rechtlichen Beistand möchte.

Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich ein auf das Urheberrecht spezialisierter Rechtsanwalt bei Ihnen, um Sie über eine geeignete Vorgehensweise im Falle von Abmahnungen durch die Kanzlei Kornmeier & Partner aufzuklären.

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Kornmeier und Partner versenden für die GSDR GmbH Abmahnungen wegen This could be Love von Ryan Riva

Written Dezember 18th, 2010

Einer unserer Vertragsanwälte hat uns mitgeteilt, dass die Kanzlei Kornmeier & Partner gerade angebliche Urheberrechtsverletzungen in “Online-Tauschbörsen” abmahnt (Filesharing). Gegenstand der Abmahnungen ist der Song This Could Be Love von Ryan Riva. Rechteinhaber ist die GSDR GmbH.

Vom Abgemahnten wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines Pauschalbetrags in Höhe von 450,00 € verlangt.

Wir empfehlen Betroffenen, eine von der Kanzlei Kornmeier & Partner formulierte Unterlassungserklärung nicht ohne Weiteres zu unterschreiben. Ansonsten könnten große Nachteile entstehen. Darüber hinaus warnen wir aus gutem Grund vor “modifizierten Unterlassungserklärungen” aus dem Internet. Gehen Sie lieber zu einem auf das Urheberrecht spezialisierten Anwalt, damit Sie auf der sicheren Seite sind.

Auf gar keinen Fall sollten Sie die Abmahnung und die darin gesetzte Frist ignorieren, da dies gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbunden hohe Kosten nach sich ziehen kann!

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Rahmenvereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte dazu verpflichtet, Betroffene kostenlos und unverbindlich telefonisch zu informieren und so jedem die Möglichkeit zu geben, sich frei zu entscheiden, ob er rechtlichen Beistand möchte.

Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich ein auf das Urheberrecht spezialisierter Rechtsanwalt bei Ihnen, um Sie über eine geeignete Vorgehensweise im Falle von Abmahnungen durch die Kanzlei Kornmeier und Partner aufzuklären.

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Kornmeier & Partner mahnen im Auftrag der GSDR GmbH den Song Rainbow Of Love von Bob Sinclar feat. Ben Onono ab

Written November 19th, 2010

Vertragsanwälte unseres Hauses haben davon berichtet: Die Kanzlei Kornmeier & Partner verschickt zurzeit für die GSDR GmbH Abmahnungen wegen der angeblich unerlaubten Verwertung des Songs Rainbow Of Love von Bob Sinclar feat. Ben Onono in Online-Tauschbörsen für Musik- und Filmdateien (Filesharing).

Vom Abgemahnten wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines Pauschalbetrags in Höhe von 450,00 € gefordert.

Betroffenen ist zu empfehlen, die von der Kanzlei Kornmeier & Partner formulierte Unterlassungserklärung keinesfalls ohne  Prüfung durch einen Juristen zu unterschreiben, weil dies zu erheblichen Nachteilen führen kann. Ebenso ist vor modifizierten Unterlassungserklärungen, auf die man im Internet stößt, zu warnen. Sie bieten keine verlässliche Sicherheit.

Abgemahnte sollten die Abmahnung und deren Fristen niemals ignorieren, da dies gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbunden hohe Kosten nach sich ziehen kann.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Rahmenvereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte dazu verpflichtet, Betroffene kostenlos und unverbindlich telefonisch zu informieren und so jedem die Möglichkeit zu geben, sich frei zu entscheiden, ob er rechtlichen Beistand möchte.

Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich ein auf das Urheberrecht spezialisierter Rechtsanwalt bei Ihnen, um Sie über eine geeignete Vorgehensweise im Falle von Abmahnungen durch die Kanzlei Kornmeier & Partner aufzuklären.

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Kornmeier & Partner verschicken Abmnahnungen für GSDR GmbH wegen Urheberrechtsverstößen gegen My Feelings For You von Avicii & Sebastien Drums

Written September 22nd, 2010

Vertragsanwälte haben uns die Information zur Verfügung gestellt, dass aktuell die Kanzlei Kornmeier und Partner mit Abmahnungsschreiben für die GSDR GmbH aktiv ist. Es geht um angebliche Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen (durch Filesharing) an dem Titel My Feelings For You von Avicii & Sebastien Drums.

Vom Abgemahnten werden üblicherweise die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines Pauschalbetrags gefordert.

Betroffenen ist zu empfehlen, eine von der Kanzlei Kornmeier und Partner formulierte Unterlassungserklärung nicht ohne vorherige Prüfung durch einen Anwalt zu unterschreiben, weil diese zu erheblichen Nachteilen führen kann. Zu warnen ist des Weiteren vor modifizierten Unterlassungserklärungen, die man im Internet vorfindet.

Abgemahnte sollten die Abmahnung und deren Fristen niemals ignorieren, da dies gerichtliche einstweilige Verfügungen und in der Konsequenz äußerst hohe Kosten nach sich ziehen kann.

In einer mit uns getroffenen Rahmenvereinbarung haben unsere Vertragsanwälte versprochen, Abgemahnte kostenlos und unverbindlich telefonisch zu informieren, und so jedem die Möglichkeit zu geben, sich frei zu entscheiden, ob er rechtliche Hilfe benötigt bzw. möchte.

Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich einer unserer Rechtssanwälte bei Ihnen, um Sie über eine geeignete Vorgehensweise bei Abmahnungen der Kanzlei Kornmeier und Partner aufzuklären. Dabei spielt es keine Rolle, welcher Titel abgemahnt wurde.

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Kanzlei Kornmeier und Partner mahnt für die GSDR GmbH Urheberrechtsverletzungen an dem Erfolgs-Song We No Speak Americano von Yolanda Be Cool & Dcup ab

Written September 16th, 2010

Ein Vertragsanwalt hat uns darüber informiert, dass Kornmeier und Partner gerade angebliche Urheberrechtsverletzungen an Yolanda Be Cool & Dcup – We No Speak Americano für die GSDR GmbH abmahnen. Dabei scheint man auf eine regelrechte Abmahnwelle zu setzen. Kein Wunder: Der Nr.1-Song dürfte aktuell häufig illegal in Tauschbörsen angeboten werden.

Die Vorgehensweise ist weitgehend identisch mit der anderer Abmahnkanzleien. Es werden die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines Pauschalbetrags gefordert.

Betroffenen ist zu empfehlen, die von der Kanzlei Kornmeier & Partner formulierte Unterlassungserklärung nicht ohne anwaltliche Prüfung zu unterschreiben, da ansonsten große Nachteile entstehen können. Außerdem ist zu warnen vor modifizierten Unterlassungserklärungen, wie sie teilweise im Web zu finden sind.

Auf keinen Fall sollten Abgemahnte die Abmahnung und die darin gesetzte Frist  ignorieren, weil dies gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbunden hohe Kosten nach sich ziehen kann.

In einer mit uns getroffenen Rahmenvereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte dazu verpflichtet, Betroffene kostenlos und unverbindlich telefonisch zu informieren, und so jedem die Möglichkeit zu geben, sich frei für einen rechtlichen Beistand zu entscheiden.

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Kanzlei Kornmeier & Partner mahnt für die GSDR GmbH den Song Love Tonight von The Disco Boys ab

Written September 3rd, 2010

Wie wir von Anwälten unseres Hauses erfahren durften, mahnt die Kanzlei Kornmeier & Partner gerade vermeintliche Urheberrechtsverletzungen durch Filesharing in Tauschbörsen an dem Titel Love Tonight von The Disco Boys ab.

Das Vorgehen läuft nach dem bewährten Muster erfahrener abmahnender Kanzleien: In den überwiegenden Fällen  fordert man nämlich die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines Pauschalbetrags.

Abgemahnten wird daher empfohlen, nicht in Panik zu geraten und nicht vorschnell irgendeine Erklärung zu unterschreiben. Eine von der Kanzlei Kornmeier & Partner stammende Unterlassungserklärung sollte zuerst anwaltlich geprüft werden, um Nachteile für die Zukunft auszuschließen. Darüber hinaus ist ein vorsichtiger Umgang mit modifizierten Unterlassungserklärungen aus dem Internet anzuraten.

Äußerst wichtig ist, eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist niemals zu ignorieren oder zu verdrängen, da dies die Situation verschlimmert: Gerichtliche einstweilige Verfügungen und erhebliche Kosten können die Konsequenz sein.

In einer mit uns getroffenen Rahmenvereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte dazu verpflichtet, von Abmahnungen Betroffene kostenlos und unverbindlich telefonisch zu informieren und so jedem die Möglichkeit auf einen kompetenten rechtlichen Beistand zu geben.

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GSDR GmbH lässt durch die Kanzlei Kornmeier & Partner vermeintliche urheberrechtsverletzungen an dem Titel “I Surrender” (The Disco Boys) abmahnen

Written August 27th, 2010

Von unseren Vertragsanwälten haben wir gesagt bekommen, dass die GSDR GmbH angebliche Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen – durch das so genannte “Filesharing“ – an dem Song “I Surrender” der “The Disco Boys” abmahnen lässt. Die Abmahnungen werden von der Kanzlei Kornmeier & Partner ausgesprochen.

Vom Abgemahnten wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines Pauschalbetrags (in diesem Fall 450,00 €) gefordert.

Betroffenen ist anzuraten, die von der Kanzlei Kornmeier & Partner vorgelegte Unterlassungserklärung nicht ohne anwaltliche Prüfung zu unterschreiben, weil ansonsten große nachteile entstehen können. Warnen muss man auch vor modifizierten Unterlassungserklärungen, wie sie teilweise im Web auffindbar sind.

Abgemahnte sollten die Abmahnung und die darin gesetzte Frist nicht ignorieren, da dies gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbunden empfindliche Kosten zur Folge haben kann.

In einer mit uns getroffenen Rahmenvereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte dazu verpflichtet, Betroffene kostenlos und unverbindlich telefonisch zu informieren und so jedem die Möglichkeit zu geben, sich frei zu entscheiden, ob er rechtlichen Beistand möchte.

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Kanzlei Kornmeier & Partner mahnt im Auftrag der GSDR GmbH Urheberrechtsverletzungen (Gentleman – It No Pretty) in Tauschbörsen ab

Written Juni 22nd, 2010

Die Firma GSDR GmbH, Frankfurt lässt momentan Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen („Filesharing“) abmahnen. Gegenstand der Abmahnung ist eine Verletzung der Rechte an dem Musikstück It No Pretty von Gentleman.

Die GSDR GmbH wird vertreten von der Kanzlei Rechtsanwälte Kornmeier & Partner.

Die Vorgehensweise der Rechtsanwälte Kornmeier & Partner ist weitgehend identisch mit dem anderer Abmahnkanzleien. So werden die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines Pauschalbetrags gefordert (z.B. 450 – 525 Euro).

Wir empfehlen, die von den Rechtsanwälten Kornmeier & Partner vorgelegte Unterlassungserklärung nicht ohne anwaltliche Prüfung zu unterschreiben, da diese zu erheblichen Nachteilen führen kann. Mit Vorsicht zu genießen sind auch die modifizierten Unterlassungserklärungen, wie sie teilweise im Netz zu finden sind.

Andererseits sollte eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist nie ignoriert werden, denn dann drohen gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbundene hohe Kosten.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Rahmenvereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte dazu verpflichtet, Betroffene kostenlos und unverbindlich telefonisch zu informieren und so jedem die Möglichkeit zu geben, sich frei zu entscheiden, ob er rechtlichen Beistand benötigt oder nicht.

Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich innerhalb von 24 Stunden ein Vertragsanwalt bei Ihnen, um Sie über eine geeignete Vorgehensweise bei Abmahnungen der Rechtsanwälte Kornmeier & Partner zu informieren.

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