Lampmann Behn Rosenbaum Rechtsanwälte

Camino Filmverleih GmbH lässt Urheberrechtsverletzungen an dem Werk In ihren Augen abmahnen

Written Januar 19th, 2011

Von unseren Vertragsanwälten haben wir erfahren, dass aktuell die Camino Filmverleih GmbH Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen – das so genannte Filesharing – abmahnen lässt. Gegenstand der Abmahnungen sind vermeintliche Urheberrechtsverletzungen an dem Film El secreto de sus ojos / The secret in their eyes, deutscher Titel: In ihren Augen.

Vertreten wird Camino Filmverleih dabei von der Kanzlei Lampmann Behn Rosenbaum. Vom Abgemahnten wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines Pauschalbetrags in Höhe von 1.200,00 € gefordert.

Betroffenen ist anzuraten, die von den Rechtsanwälten Lampmann Behn Rosenbaum vorgelegte Unterlassungserklärung nicht ohne anwaltliche Prüfung zu unterschreiben, da diese zu erheblichen Nachteilen führen kann. Zu warnen ist auch vor modifizierten Unterlassungserklärungen, wie sie teilweise im Web zu finden sind.

Auf keinen Fall sollten Abgemahnte die Abmahnung und die darin gesetzte Frist  ignorieren, da dies gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbunden hohe Kosten nach sich ziehen kann.

In einer mit uns getroffenen Rahmenvereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte dazu verpflichtet, Betroffene kostenlos und unverbindlich telefonisch zu informieren und so jedem die Möglichkeit zu geben, sich frei zu entscheiden, ob er rechtlichen Beistand benötigt.

Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich ein Vertragsanwalt bei Ihnen, um Sie über eine geeignete Vorgehensweise bei Abmahnungen der Rechtsanwälte Lampmann Behn Rosenbaum im Auftrag der Camino Filmverleih GmbH aufzuklären.

Nutzen Sie unser Angebot und informieren Sie sich!

Camino Filmverleih GmbH lässt durch die Kanzlei Lampmann Behn Rosenbaum den Film Die Beschissenheit der Dinge abmahnen

Written Oktober 19th, 2010

Ein Vertragsanwalt hat uns darüber informiert, dass die Kanzlei Lampmann Behn Rosenbaum gerade angebliche Urheberrechtsverletzungen an dem Filmwerk Die Beschissenheit der Dinge für die Camino Filmverleih GmbH abmahnt.

Die Vorgehensweise ist weitgehend identisch mit der anderer Abmahnkanzleien. Es werden die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines Pauschalbetrags gefordert.

Betroffenen ist zu empfehlen, die von den Lampmann Behn Rosenbaum Rechtsanwälten formulierte Unterlassungserklärung nicht ohne anwaltliche Prüfung zu unterschreiben, da ansonsten große Nachteile entstehen können. Außerdem ist zu warnen vor modifizierten Unterlassungserklärungen, wie sie teilweise im Web zu finden sind.

Auf keinen Fall sollten Abgemahnte die Abmahnung und die darin gesetzte Frist  ignorieren, weil dies gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbunden hohe Kosten nach sich ziehen kann. Wie die Rechtsanwälte LBR auf ihrer Internetseite angeben, wurden bereits mehrere einstweilige Verfügungen vor dem LG Köln erwirkt, wobei das LG Köln einen Streitwert von 50.000,00 Euro annimmt.

In einer mit uns getroffenen Rahmenvereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte dazu verpflichtet, Betroffene kostenlos und unverbindlich telefonisch zu informieren und so jedem die Möglichkeit zu geben, sich frei für einen rechtlichen Beistand zu entscheiden.

Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich ein Vertragsanwalt von it-recht-PLUS bei Ihnen, um Sie über eine geeignete Vorgehensweise bei Abmahnungen der Lampmann Behn Rosenbaum Rechtsanwälte im Auftrag des Camino Filmverleihs aufzuklären.

Nutzen Sie unser unverbindliches Angebot und informieren Sie sich!