Abmahnung spezial

Abmahnungen durch die Rechtsanwälte Lippert, Stachow & Partner für Herrn Karl-Herrmann Hipp wegen angeblicher Urheberrechtsverstöße

Written Januar 24th, 2011

Von unseren Vertragsanwälten haben wir erfahren, dass aktuell die Rechtsanwälte Lippert, Stachow & Partner im Auftrag des Herrn Karl-Herrmann Hipp vermeintliche Urheberrechtsverletzungen an Lichtbildern abmahnen.

Vom Abgemahnten werden die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines Pauschalbetrags gefordert.

Betroffenen ist anzuraten, die von den Herren Lippert, Stachow & Partner vorgelegte Unterlassungserklärung nicht ohne anwaltliche Prüfung zu unterschreiben, da diese zu erheblichen Nachteilen führen kann. Zu warnen ist auch vor “modifizierten” Unterlassungserklärungen, wie sie teilweise im Web zu finden sind.

Auf keinen Fall sollten Abgemahnte die Abmahnung und die darin gesetzte Frist  ignorieren, da dies gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbunden hohe Kosten nach sich ziehen kann.

In einer mit uns getroffenen Rahmenvereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte dazu verpflichtet, Betroffene kostenlos und unverbindlich telefonisch zu informieren und so jedem die Möglichkeit zu geben, sich frei zu entscheiden, ob er rechtlichen Beistand benötigt.

Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich ein Vertragsanwalt bei Ihnen, um Sie über eine geeignete Vorgehensweise bei Abmahnungen der Kanzlei Lippert, Stachow & Partner im Auftrag des Herrn Karl-Herrmann Hipp aufzuklären.

Nutzen Sie unser Angebot und informieren Sie sich!

Markenrechtliche Abmahnungen im Auftrag der Swarovski AG wegen “Swarovski” Ring

Written Januar 20th, 2011

Ein Vertragsanwalt hat uns mitgeteilt, dass die Swarovski AG (Dröschistraße 15, FL-9495 Triesen/Liechtenstein), führender Hersteller von Kristallobjekten, zurzeit Abmahnungen über die Rechtsanwälte Lorenz, Seidler, Gossel versenden lässt. Gerügt werden angebliche Markenrechtsverletzungen an den Namen “Swarovski” und “Swarovski Elements”.

Falls Sie abgemahnt wurden, so fordert man von Ihnen eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines pauschalierten Betrages in Höhe von 500,00 €. Es wird ein Gegenstandswert von 100.000,00 € zugrunde gelegt.

Unsere Juristen empfehlen, die von der Gegenseite in diesem Fall formulierte Unterlassungserklärung nicht ungeprüft zu unterschreiben, da diese zu ganz erheblichen Nachteilen (z. B. erhöhte Vertragsstrafe!) führen kann.

Eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist sollten Sie darüber hinaus niemals ignorieren, weil dann gerichtliche einstweilige Verfügungen und sehr hohe Kosten drohen.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Rahmenvereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte dazu verpflichtet, Abgemahnte kostenlos und unverbindlich am Telefon zu informieren und so jedem die Möglichkeit auf freie Entscheidung zu geben, ob er rechtlichen Beistand möchte.

Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich innerhalb von 24 Stunden ein Vertragsanwalt bei Ihnen, um Sie über eine geeignete Vorgehensweise bei Abmahnungen im Auftrag der Firma Swarovski AG zu informieren.

Nutzen Sie unser Angebot und holen Sie sich Hilfe!

Rekordverdächtige Zahlung – 250.000 US-Dollar wegen Urheberrechtsverletzung

Written Januar 13th, 2011

In den USA schreibt man das Urheberrecht anscheinend groß. Aus seriösen Quellen ist uns bekannt, dass jüngst ein Mann aus Boston die nicht unerhebliche Summe von 250.000 Dollar (in Worten: Zweihundertfünfzigtausend) bezahlen musste, weil er angeblich illegal sechs Pornofilme online verbreitet hat. Dabei soll er die Filme anderen Leuten in P2P-Netzwerken zum Download zur Verfügung gestellt haben.

Warum diese übertrieben hohe Forderung? Nach Ansicht des Rechteinhabers Corbin Fisher lag ein besonders schwerer Fall des Verstoßes vor, da der betreffende „Filesharer“ als sogenannter „first seeder“ fungiert habe. Das heißt, er hätte als einer der Ersten überhaupt unbefugt das Werk in eine Tauschbörse gestellt.

Ursprünglich forderte die Firma sogar 500.000 US-Dollar Schadensersatz. Die außergerichtliche Einigung auf 250.000 US-Dollar ist demnach wohl als „nette Geste“ des Rechteinhabers zu deuten …

So ist erst einmal klar: Amerika ist vielleicht das Land der unbegrenzten Möglichkeiten, doch längst nicht das Land des unbegrenzten „Filesharings“.

Siehe hierzu auch: http://www.petanews.de/aktuelle-nachrichten/teure-pornos-rekord-schadensersatz-von-250-000-us-dollar-fur-filesharer/

Wenn eine Energiesparlampe zur Abmahnung führt

Written Juni 30th, 2010

Diese und andere rechtsrelevante Informationen für Internethändler sind Bestandteil unserer Shop-Zertifizierung für anwaltlich geprüfte Rechtsinhalte.

Sie verkaufen Lampen und das entsprechende Zubehör, z.B. Glühlampen, Halogenlampen oder Energiesparlampen, über das Internet?
Sie freuen sich, dass Sie wenigstens bei den „ollen Glühbirnen“ nicht auf die leidigen WEEE-Registrierungen achten müssen?

Leider ist dem nicht ganz so: Rechtlich gelten bei der Registrierungspflicht laut dem “Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten” (ElektroG) für Glühlampen andere Maßstäbe als für Energiesparlampen. Was dazu führen kann, dass der Verkauf einer vermeintlich harmlosen Energiesparlampe Bußgelder bis zu 50.000,- Euro oder sogar ein Vertriebsverbot nach sich zieht. Darüber hinaus setzen Sie sich dem Risiko von Abmahnungen aus. …

Richtig ist:

-    Ein Händler darf nur diejenigen Elektro- und Elektronikgeräte, und dazu gehören auch bestimmte Beleuchtungskörper, in Umlauf bringen, die herstellerseitig die entsprechenden WEEE- bzw. RoHS-Registrierungen besitzen.

- Dem Händler obliegt hierbei die Pflicht sich entsprechend beim Hersteller zu informieren. Unwissen schützt hier – sogar wörtlich – vor Strafe nicht.

- Es gibt explizite Ausnahmen von der Registrierungspflicht: Im Falle der Beleuchtungskörper gilt diese Ausnahme z.B. für „Glühlampen und Leuchten in Haushalten“ (§2 Abs. 1 ElektroG, Anhang I, Nr. 5). Ein Händler darf also unregistrierte Glühlampen vertreiben – was ihn übrigens nicht davon entbindet, diese Leuchtmittel im Internetangebot korrekt zu kennzeichnen (also z.B. Angaben zu Energieeffizienzklasse, Lichtstrom, Leistungsaufnahme, mittlere Lebensdauer etc).

Aber: Eine Energiesparlampe ist keine Glühlampe.

Eine Glühlampe ist definiert als Lichtquelle, in der ein elektrischer Leiter durch elektrischen Strom aufgeheizt wird und dadurch leuchtet. Das trifft bei Glühbirnen oder Halogenlampen zu. Die so genannten Energiesparlampen hingegen sind keine Glühlampen, sondern Kompaktleuchtstofflampen. Da die verwendeten Leuchtstoffe giftig sein können, müssen diese Leuchtmittel registriert und somit die geregelte abfallwirtschaftliche Entsorgung sichergestellt sein.

Fazit: Versichern Sie sich, dass Energiesparlampen eine WEEE-Registriernummer haben.

Andernfalls kann dies berechtigt abgemahnt werden, weil Sie gegen die Registrierungspflicht gemäß Elektro- und Elektronikgerätegesetz verstoßen. Dies gilt übrigens auch dann, wenn ein Leuchte bereits herstellerseitig mit einer Energiesparlampe ausgestattet ist oder wenn Sie Ihrem Kunden eine Energiesparlampe ohne Berechnung zukommen lassen. Eine gut gemeinte Geste der Kuland kann hier unliebsame Folgen nach sich ziehen.


Wer A(bmahnung) sagt, muss auch b(ezahlt) werden – oder?!

Written Mai 4th, 2010

Der folgende Text schildert die Erfahrungen unserer Vertragsanwälte im Kampf gegen das Abmahngeschäft. Schmunzeln erlaubt.

Aus der Praxis unserer Vertragsanwälte:

Die meisten Abmahnungen sind nach unserer festen Überzeugung nicht etwa dadurch motiviert, dass der andere Teil sich zu Lasten seiner Mitbewerber oder des Verbrauchers einen relevanten Vorteil verschafft, sondern in der Hoffnung, mit wenig Arbeit viel Geld zu verdienen.

Diese Hoffnung hat einige Kollegen offenbar zu der Annahme kommen lassen, dass eigene Abmahnungen grundsätzlich berechtigt und risikofrei seien.

Lesen Sie nun die Geschichte einer Abmahnung in 6 Akten – Ob es sich hier um eine Tragödie oder Komödie handelt, bestimmt sich selbstverständlich nach dem Auge des Betrachters.


1. Akt: Die Abmahnung

Den Gedanken der eigenen Unangreifbarkeit muss auch Herrn Rechtsanwalt T. aus Berlin beflügelt haben, als er, nachdem er einem weiteren Händler eine der üblichen Widerrufsbelehrungs-Abmahnungen übersandt hatte, wirklich keinen Zweifel daran ließ, dass er nur eine sofortige Zustimmung zu den von ihm veranschlagten Abmahn-Kosten als akzeptable Stellungnahme ansehen würde.

Denn nur einen Tag nach Abgabe der Unterlassungserklärung (in welcher – wie üblich – die Zahlungspflicht gestrichen wurde), rief der Kollege bei uns an mit der einzigen Frage, “was denn mit der Geldzahlung” sei und dass eine Abmahnung schließlich Geld koste.
Nachdem hierauf nicht innerhalb des Geduldsrahmens des Kollegen gezahlt wurde, erreichte unseren Mandanten kurze Zeit später ein gerichtlicher Mahnbescheid.
Zwischenbilanz: Kosten aus der Abmahnung 755,- EUR für 20 Minuten Arbeit. Bisher ein gutes Geschäft

2. Akt: Die “Retourkutsche”
In der sicheren Aussicht des schließlich gesetzesmäßig ihm zustehenden Geldeingangs konnten den Kollegen T. natürlich auch keine Angebote überzeugen, die zu einer gütlichen Streitbeilegung, z.B. durch Reduzierung der geforderten 735,- EUR führen konnten.

Die Hinweis, dass auch seine Mandantschaft (deren Namen er falsch schreibt, uns dagegen das Abschreiben des Namens aus seinem Schriftsatz nicht durchgehen lässt) es mit dem lauteren Wettbewerb nicht so genau nehme, wird geflissentlich ignoriert.

Daher riskiert er es, dass nunmehr auch sein Mandant abgemahnt wird und reagiert hierauf wie  folgt:
Er gibt für seinen Mandanten einerseits eine Unterlassungserklärung ab, verweigert andererseits aber die Zahlung. Denn seinen Zahlungsanspruch sieht er nicht gefährdet.  Schließlich sei die Gegenabmahnung nur eine Retourkutsche, was ja nicht zulässig sei.

Zwischenbilanz:
Abmahnung ausgesprochen + 755 EUR
Abmahnung kassiert – 755 EUR
Kosten für den Mahnbescheid ca. – 100 EUR
_________________________________
- 100 EUR

3. Akt: Der AGB-Klau
Nun stellt sich für den abmahnfreudigen Kollegen die Frage, wie er sicher stellen soll, dass sein Mandant gegen die von ihm abgegebene Unterlassungserklärung nicht verstößt.
Kein Problem, denkt sich der Kollege, gucken wir doch einfach mal, wie die soeben abgemahnte Konkurrenz das macht.
Und siehe da: Dort findet er alles, was auch seinen Mandanten vor der Vertragsstrafe bewahrt. Kollege T. macht fortan keine halben Sachen: Er empfiehlt seinem Mandanten schlicht die Übernahme der gesamten AGB der Konkurenz.

War da was mit Urheberrecht?
Wir sind natürlich keine Unmenschen und weisen den Mandanten des Kollegen T. erst einmal kostenfrei per Mail darauf hin, dass er mit unseren Texten belehre und bitten ihn, sie doch wieder von seinen Angeboten zu entfernen.
10 Minuten nach dieser Mail sind unsere AGB aus dem Angebot des Abmahners verschwunden.
Dies hält jedoch nicht lange:
Nur einen Tag später sind die AGB – offenbar auf Anraten des Kollegen T. – wieder auf der Interseite des Abmahners in “ganzer Pracht” zu lesen, wonach es mit der Gutmütigkeit unsererseits ein Ende hat.

Folge: formelle Abmahnung nebst Lizenzgebühr für die Nutzung unserer AGB in Höhe von 650 EUR.

Zwischenbilanz:
Abmahnung ausgesprochen + 755 EUR
Abmahnung kassiert – 755 EUR
Kosten für den Mahnbescheid ca. – 100 EUR
Abmahnung wegen Verstoßes gegen das Urheberrecht – 650,-
Linzenzgebühr – 650,– EUR
_________________________________
- 1400 EUR

4. Akt: Fehlende Einsicht

Das sieht der Kollege nun aber anders und rät seinem Mandanten, keine Unterlassungserklärung abgegeben.
Was er offenbar verkennt: Im einem solchen Fall kann man dann in Deutschland gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen, wodurch die Unterlassungspflicht unter Ordnungsgeld- und ersatzweise Haftandrohung  erzwungen werden kann.
Das kostet auch Geld, nämlich so ca. 600 EUR.
Und so hat das LG Köln es schließlich auch entschieden.

Zwischenbilanz:
Abmahnung ausgesprochen + 755 EUR
Gegenabmahnung kassiert – 755 EUR
Kosten für den Mahnbescheid ca. – 100 EUR
Abmahnng wegen Verstoß gegen das Urheberrecht 650,-
Lizenzgebühr – 650,– EUR
Gerichtsverfahren – 600,– EUR
_________________________________
- 2000 EUR

5. Akt: Das Ordnungsgeld
Das – denkt sich der Kollege T.- kann ich doch ganz einfach umgehen. Nämlich indem ich einfach einen Abschnitt aus den AGB rausnehme, denn dann werden die AGB ja nicht in Ihrer Gesamtheit verwendet.
Was er hierbei allerdings vergisst ist, dass auch kerngleiche Verstöße von der Verfügung des Gerichts umfasst sind.
Der Antrag auf Ordnungsgeld Ordnungsgeld i.H.v. 2000 Euro wurde daher verfasst. Wie gesagt, alles nicht das Geld des Kollegen  T. sondern das seines Mandanten.

Zwischenbilanz:
Abmahnung ausgesprochen + 755 EUR
Gegenabmahnung kassiert – 755 EUR
Kosten für den Mahnbescheid ca. – 100 EUR
Abmahnung wegen Verstoßes gegen das Urheberrecht – 650,-
Lizenzgebühr für AGB – 650,– EUR
Gerichtsverfahren – 600,– EUR
Ordnungsgeld – 2000,-
_________________________________
- 4000 EUR

6. Akt: Der Anwaltswechsel
Nun greift der Mandant des Kollegen T. zum letzten Mittel und wechselt den Anwalt, der uns einen Vergleich anbietet.
Der Antrag auf Ordnungsgeld wird daher nicht an das Gericht geschickt.
Der Vergleich wird wie folgt beschlossen:
“1. Die Antragstellerin erteilt dem Antragsgegner an dem in der einstweiligen Verfügung als Streitgegenstand des Verbotstenors enthaltenen Text eine einfache Lizenz und erteilt dem Antragsgegner eine Rechnung über 650,00 Euro netto/773,50 Euro brutto.
2. Der Antragsgegner zahlt an die Antragstellerin einen Betrag von 773,50 Euro.
3. Der Antragsgegner verpflichtet sich, die beim Landgericht Dortmund (Az. 12 0 402/08) gegen Frau xxx anhängige Klage zurückzunehmen; die Antragstellerin verpflichtet sich, in dem dortigen Verfahren keinen Kostenantrag zu stellen.
4. Mit diesem Vergleich sind sämtliche wechselseitigen Rechte und Pflichten der Parteien, seien sie bekannt oder unbekannt, erledigt.
5. Dieses Verfügungsverfahren wird mit diesem Vergleich für erledigt erklärt.
6. Die Kosten des Rechtsstreits mit Ausnahme der Kosten des Vergleichs trägt der Antragsgegner. Die Kosten des Vergleichs trägt jede Partei selbst.”


Endabrechnung:

Abmahnung ausgesprochen 0 EUR
Gegenabmahnung kassiert 0 EUR
Kosten für den Mahnbescheid (nach Klagerücknahme) ca. – 100 EUR
Abmahnung wegen Verstoßes gegen das Urheberrecht / Lizenz: – 650,-
Gerichtsverfahren 1.470 EUR (Unsere Kosten) +1.470 EUR (Kosten neuer Anwalt im Verfahren) + 196 Gerichtskosten) EUR = – 3136

_________________________
- 3886 EUR

Und die Moral von der Geschicht’:

Abmahnen, das stimmt uns froh, ist nicht ohne Risiko.

Die G&G Media Foto-Film GmbH lässt Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen durch die Kanzlei Schulenberg & Schenk abmahnen

Written April 13th, 2010

Unsere Vertragsanwälte haben uns informiert, dass aktuell die G&G Media Media Foto-Film GmbH Urheberrechtsverletzungen des Films “Extreme Maulfotzen 16″ in Tauschbörsen – das so genannte “Filesharing“- abmahnen lässt.

Vertreten wird die G&G Media Media Foto-Film GmbH dabei von der Kanzlei Schulenberg und Schenk. Vom Abgemahnten wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines Pauschalbetrags in Höhe von ca. 1.298,00 Euro gefordert.

Betroffenen ist anzuraten, die von der Kanzlei Schulenberg und Schenk vorgelegte Unterlassungserklärung nicht ohne anwaltliche Prüfung zu unterschreiben, da diese zu erheblichen Nachteilen führen kann. Zu warnen ist auch vor modifizierten Unterlassungserklärungen, wie sie teilweise im web zu finden sind.

Auf keinen Fall sollten Abgemahnte die Abmahnung und die darin gesetzte Frist  ignorieren, da dies gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbunden hohe Kosten nach sich ziehen kann.

In einer mit uns getroffenen Rahmenvereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte dazu verpflichtet, Betroffene kostenlos und unverbindlich telefonisch zu informieren und so jedem die Möglichkeit zu geben, sich frei zu entscheiden, ob er rechtlichen Beistand benötigt oder nicht.

Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich ein Vertragsanwalt bei Ihnen, um Sie über eine geeignete Vorgehensweise bei Abmahnungen der Kanzlei Schulenberg & Schenk aufzuklären.

Nutzen Sie unser Angebot und informieren Sie sich!

Purzel Video GmbH lässt Urheberrechtsverletzungen an den Filmen “Japan Girls Style” und “Elegant Lolitas” durch Rechtsanwalt Marko Schiek abmahnen

Written April 13th, 2010

Von unseren Vertragsanwälte haben wir erfahren, dass aktuell die Firma Purzel Video GmbH Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen – das so genannte “Filesharing“- abmahnen lässt.

Vertreten wird die Purzel Video GmbH dabei von Rechtsanwalt Marko Schiek aus Meiningen. Vom Abgemahnten wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines Pauschalbetrags in Höhe von ca. 1.228,60 Euro gefordert.

Betroffenen ist anzuraten, die von Rechtsanwalt Marko Schiek vorgelegte Unterlassungserklärung nicht ohne anwaltliche Prüfung zu unterschreiben, da diese zu erheblichen Nachteilen führen kann. Zu warnen ist auch vor modifizierten Unterlassungserklärungen, wie sie teilweise im web zu finden sind.

Auf keinen Fall sollten Abgemahnte die Abmahnung und die darin gesetzte Frist  ignorieren, da dies gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbunden hohe Kosten nach sich ziehen kann.

In einer mit uns getroffenen Rahmenvereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte dazu verpflichtet, Betroffene kostenlos und unverbindlich telefonisch zu informieren und so jedem die Möglichkeit zu geben, sich frei zu entscheiden, ob er rechtlichen Beistand benötigt oder nicht.

Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich ein Vertragsanwalt bei Ihnen, um Sie über eine geeignete Vorgehensweise bei Abmahnungen von Rechtsanwalt Marko Schiek aufzuklären.

Nutzen Sie unser Angebot und informieren Sie sich!

TopWare Entertainment lässt Urheberrechtsverletzungen an dem Spiel Section 8 durch die Kanzlei Reichelt, Kluthe, Aßmann abmahnen

Written April 1st, 2010

Von unseren Vertragsanwälte haben wir erfahren, dass aktuell die TopWare Entertainment Urheberrechtsverletzungen an dem Computerspiel “Section 8″ in Tauschbörsen – das so genannte Filesharing“- abmahnen lässt.

Vertreten wird TopWare Entertainment dabei von der Kanzlei Reichelt, Kluthe, Aßmann. Vom Abgemahnten werden die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines Pauschalbetrags gefordert.

Betroffenen ist anzuraten, die von der Kanzlei Reichelt, Kluthe, Aßmann vorgelegte Unterlassungserklärung nicht ohne anwaltliche Prüfung zu unterschreiben, da diese zu erheblichen Nachteilen führen kann. Zu warnen ist auch vor modifizierten Unterlassungserklärungen, wie sie teilweise im web zu finden sind.

Auf keinen Fall sollten Abgemahnte die Abmahnung und die darin gesetzte Frist  ignorieren, da dies gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbunden hohe Kosten nach sich ziehen kann.

In einer mit uns getroffenen Rahmenvereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte dazu verpflichtet, Betroffene kostenlos und unverbindlich telefonisch zu informieren und so jedem die Möglichkeit zu geben, sich frei zu entscheiden, ob er rechtlichen Beistand benötigt oder nicht.

Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich ein Vertragsanwalt bei Ihnen, um Sie über eine geeignete Vorgehensweise bei Abmahnungen der Kanzlei Reichelt, Kluthe, Aßmann aufzuklären.

Nutzen Sie unser Angebot und informieren Sie sich!

Abmahnung Waldorf Rechtsanwälte wegen unerlaubter Verwertung des Films: „John Rabe“ in Tauschbörsen

Written März 26th, 2010

Unsere Vertragsanwälte haben uns informiert, dass aktuell die Waldorf Rechtsanwälte im Auftrag der Majestic Filmverleih GmbH Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen („Filesharing“) abmahnen.

Die Vorgehensweise ist weitgehend identisch mit dem anderer Abmahnkanzleien. So werden die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines Pauschalbetrags gefordert.

Wir empfehlen, die von den Waldorf Rechtsanwälten vorgelegte Unterlassungserklärung nicht ohne anwaltliche Prüfung zu unterschreiben, da diese zu erheblichen Nachteilen führen kann. Mit Vorsicht zu genießen sind auch die modifizierten Unterlassungserklärungen, wie sie teilweise im Netz zu finden sind.

Andererseits sollte eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist nie ignoriert werden, denn dann drohen gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbundene hohe Kosten.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Rahmenvereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte dazu verpflichtet, Betroffene kostenlos und unverbindlich telefonisch zu informieren und so jedem die Möglichkeit zu geben, sich frei zu entscheiden, ob er rechtlichen Beistand benötigt oder nicht.

Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich innerhalb von 24 Stunden ein Vertragsanwalt bei Ihnen, um Sie über eine geeignete Vorgehensweise bei Abmahnungen der Waldorf Rechtsanwälte zu informieren.

Nutzen Sie unser Angebot und informieren Sie sich!

Abmahnung Sasse & Partner Rechtsanwälte wegen unerlaubter Verwertung des Films „Diamond 13“ in Tauschbörsen

Written März 26th, 2010

Unsere Vertragsanwälte haben uns informiert, dass aktuell die Kanzlei Sasse & Partner Rechtsanwälte im Auftrag der Senator Film Verleih GmbH Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen („Filesharing“) abmahnt.

Die Vorgehensweise ist weitgehend identisch mit dem anderer Abmahnkanzleien. So werden die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines Pauschalbetrags gefordert.

Wir empfehlen, die von den Rechtsanwälten Sasse & Partner vorgelegte Unterlassungserklärung nicht ohne anwaltliche Prüfung zu unterschreiben, da diese zu erheblichen Nachteilen führen kann. Mit Vorsicht zu genießen sind auch die modifizierten Unterlassungserklärungen, wie sie teilweise im Netz zu finden sind.

Andererseits sollte eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist nie ignoriert werden, denn dann drohen gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbundene hohe Kosten.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Rahmenvereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte dazu verpflichtet, Betroffene kostenlos und unverbindlich telefonisch zu informieren und so jedem die Möglichkeit zu geben, sich frei zu entscheiden, ob er rechtlichen Beistand benötigt oder nicht.

Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich innerhalb von 24 Stunden ein Vertragsanwalt bei Ihnen, um Sie über eine geeignete Vorgehensweise bei Abmahnungen der Rechtsanwälte Sasse & Partner zu informieren.

Nutzen Sie unser Angebot und informieren Sie sich!