Lutz Schroeder

Rechtsanwaltskanzlei Lutz Schröder mahnt für Herrn Paul Elcombe den Film Foodies #1 ab

Written Februar 18th, 2011

Von unseren Vertragsanwälten haben wir erfahren, dass der Rechteinhaber Paul Elcombe derzeit angebliche Urheberrechtsverletzungen in Online-Tauschbörsen (sog. “Filesharing”) an dem Filmwerk Foodies #1 abmahnen lässt. Die Abmahnungen werden von der Anwaltskanzlei Lutz Schroeder verschickt.

Die Vorgehensweise der Kanzlei Lutz Schroeder deckt sich weitgehend mit der anderer Kanzleien. So werden die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung und die Zahlung eines Pauschalbetrags verlangt.

Abgemahnten raten wir, die mitgeschickte Unterlassungserklärung nicht ohne anwaltliche Prüfung zu unterschreiben, da diese zu erheblichen Nachteilen führen kann. Mit Vorsicht zu genießen sind auch “modifizierte Unterlassungserklärungen” aus dem Internet.

Betroffene sollten eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist niemals ignorieren, da sonst gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbunden hohe Kosten drohen.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Rahmenvereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte dazu verpflichtet, Betroffene kostenlos und unverbindlich am Telefon zu informieren und so jedem die Möglichkeit zu geben, sich frei zu entscheiden, ob er rechtlichen Beistand möchte.

Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich ein Vertragsanwalt bei Ihnen, um Sie über eine geeignete Vorgehensweise bei Abmahnungen der Kanzlei Lutz Schroeder im Auftrag des Herrn Paul Elcombe aufzuklären.

Nutzen Sie unser Angebot und informieren Sie sich!

Kanzlei Lutz Schroeder verschickt für die Rechteinhaber Peter Banks, Neil Thomson, Elcombe Paul, Kevin Mcleod und Raymond Gallery Abmahnungen

Written Januar 24th, 2011

Von unseren Vertragsanwälten haben wir erfahren, dass aktuell die Rechtsanwaltskanzlei Lutz Schroeder Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen – das so genannte Filesharing – abmahnt. Gegenstand der Abmahnungen sind vermeintliche Urheberrechtsverletzungen an diversen Filmen. Zu diesen zählen u. a. die Werke Czech Pissing Queens #2 – Monika, Foodies #2, Super Legs #1, Busty Dreams #1 und Wet & Hot #1. Rechteinhaber sind die Herren Peter Banks, Neil Thomson, Elcombe Paul, Kevin Mcleod und Raymond Gallery.

Vom Abgemahnten wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines Pauschalbetrags in Höhe von 750,00 € gefordert.

Betroffenen ist anzuraten, die von den Rechtsanwälten Lutz Schroeder vorgelegte Unterlassungserklärung nicht ohne anwaltliche Prüfung zu unterschreiben, da diese zu erheblichen Nachteilen führen kann. Zu warnen ist auch vor modifizierten Unterlassungserklärungen, wie man sie mitunter im Internet findet.

Auf keinen Fall sollten Abgemahnte die Abmahnung und die darin gesetzte Frist  ignorieren, da dies gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbunden hohe Kosten nach sich ziehen kann.

In einer mit uns getroffenen Rahmenvereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte dazu verpflichtet, Betroffene kostenlos und unverbindlich telefonisch zu informieren und so jedem die Möglichkeit zu geben, sich frei zu entscheiden, ob er rechtlichen Beistand benötigt.

Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich ein Vertragsanwalt bei Ihnen, um Sie über eine geeignete Vorgehensweise bei Abmahnungen der Rechtsanwaltskanzlei Lutz Schroeder im Auftrag der Herren Peter Banks, Neil Thomson und Co. aufzuklären.

Nutzen Sie unser Angebot und informieren Sie sich!