Datenschutz: Dem LG Düsseldorf gefällt das

  Das LG Düsseldorf hat mit seinem Urteil vom heutigen Tag (Urt. v. 9.3.2016, 12 O 151/15) entschieden, dass die Nutzung des Plug-Ins „Gefällt mir“ unlauter ist, wenn hierbei personenbezogene Daten ohne Aufklärung der Nutzer gesammelt werden.   Die Verbraucherzentrale NRW hatte gegen Peek & Cloppenburg geklagt, weil Facebook schon beim Aufrufen von Webseiten fleißig[…]

Comic-Figuren als Profilbilder auf Facebook – Die Sache mit dem Urheberrecht

Wie auch immer man nun zu der Aktion „Kindheitshelden-Profilbilder“ steht – ob man sie ablehnt oder freudig daran teilnimmt – man sollte in jedem Fall beachten: Das deutsche Recht versteht keinen Spaß.

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