Urheberrechtliche Abmahnung durch Anwaltskanzlei Hild & Kollegen im Auftrag von Annette Gauerke

Aktuell liegt uns eine urheberrechtliche Abmahnung der Kanzlei Hild & Kollegen aus Augsburg im Auftrag von Annette Gauerke vor.

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Urheberrechtliche Abmahnung der Kanzlei Scharfenberg Hämmerling im Auftrag von Ralph Schneider wegen vermeintlich unberechtigter Bildnutzung

 

Die Rechtsanwälte Scharfenberg Hämmerling mahnen für Ralph Schneider die Nutzung von Produktfotos auf ebay Kleinanzeigen ab.

 

Ralph Schneider betreibt selbst einen Onlineshop unter www.markenglas.de. In diesem werden unter anderem Gläser bekannter Spirituosen- und Getränkemarken angeboten. Angeblich ist Herr Schneider Berufsfotograf und fertigt Bildmaterial für seinen Internetauftritt selbst an.

 

Achtung: Auch Produktfotos genießen urheberrechtlichen Schutz!

 

Vorgeworfen wird den Adressaten der Abmahnung, dass Bildmaterial von Herrn Schneider ohne Genehmigung beim Verkauf von Produkten auf dem Kleinanzeigenportal von eBay verwendet worden sei.

 

Sodann wird dargelegt, welche Ansprüche sich aus der vermeintlich widerrechtlichen Nutzung ergeben.

  • Beseitigungsansprüche in Form von kompletter Entfernung

Achtung: Das schlichte Entfernen des Bildmaterials reicht nicht aus!

  • Unterlassungsansprüche: Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
  • Auskunftsansprüche: über Herkunft des Bildmaterials, Anzahl der Vervielfältigungen, sowie Dauer der Zugänglichmachung
  • Zahlungsansprüche: Schadensersatz und Aufwendungsersatz

Geltend gemacht wird ein Lizenzschaden in beachtlicher Höhe, sowie Rechtsanwaltskosten.

Für die Erfüllung der genannten Ansprüche wird eine kurze Frist gesetzt.

 

Achtung: Fragwürdige Unterlassungserklärung!

Grundsätzlich gilt: Der Erklärende muss nur in dem Umfang eine Unterlassungserklärung abgeben, in dem er tatsächlich Rechte verletzt hat. Die Unterlassungserklärung sollte daher nicht weiter gehen als nötig.

 

Unsere Vertragsanwälte empfehlen:

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Urheberrechtliche Abmahnung der ChromOrange Photostock wegen Rechtsverletzungen an Fotos

ChromOrange ist ein Anbieter sog. Stock Fotografien. Das bedeutet, im Gegensatz zur Auftragsfotografie, werden Bilder auf Vorrate produziert und sodann im Internet zum Verkauf angeboten. Ein Interessent kann sich sodann durch das reichhaltige Angebot klicken, Fotos auswählen und hieran sodann eine Lizenz erwerben.

 

Nicht selten kommt es vor, ob nun bewusst oder unbewusst, zu Urheberrechtsverletzungen.

 

So angeblich auch in den aktuell versendeten Abmahnungen. Hier fordert die ChromOrange Photostock die Abgabe einer Unterlassungserklärung, sowie die Zahlung eines pauschalen Geldbetrages.

 

Auch wenn Sie der Erhalt einer Abmahnung im ersten Moment überrascht, so sollten Sie nicht voreilig handeln. Lassen Sie die Vorwürfe prüfen und nehmen Sie nicht voreilig Kontakt zu Gegenseite auf. Lassen Sie sich nicht ungeprüft zum Abschluss eines Vergleichs oder gar zum Unterschreiben der Unterlassungserklärung überreden.

 

Unsere Vertragsanwälte empfehlen:

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Urheberrechtliche Abmahnung im Auftrag von Ralph Schneider (markenglas.de) durch die Kanzlei Scharfenberg Hämmerling

Aktuell werden urheberrechtliche Abmahnungen durch die Rechtsanwälte der Kanzlei Scharfenberg Hämmerling im Auftrag des Herrn Ralph Schneider (markenglas.de) versendet.

Was ist eine Abmahnung?

Abmahnungen können aus den unterschiedlichsten Rechtsgebieten stammen. Während im Arbeitsrecht, zum Beispiel, die Abmahnung eine Voraussetzung der Kündigung ist, sieht es im Urheberrecht anders aus. Zunächst einmal erfüllt die Abmahnung die Funktion eine Streitigkeit kostengünstig außergerichtlich beizulegen. Ein vermeintlich Berechtigter fordert eine andere Person formal dazu auf, ein bestimmtes Verhalten zu unterlassen. Meist wird mit der Abmahnung die Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung gefordert.

Um was geht es konkret?

Ralph Schneider betreibt unter markenglas.de einen Onlineshop. Die entsprechenden Produktbilder fertigt er offenbar selbst an. Der Adressat der urheberrechtlichen Abmahnung wird dazu aufgefordert die urheberrechtswidrige Verwendung der Lichtbilder zu unterlassen. Dazu soll er eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben. Strafbewehrt heißt in diesem Zusammenhang, dass das wiederholte und rechtswidrige Verhalten mit einer Strafe abgegolten werden kann. Die Rechtsprechung geht davon aus, dass nur dann einer Unterlassungserklärung die erforderliche Ernsthaftigkeit zuzusprechen ist. Das kann schnell existenzbedrohende Ausmaße annehmen. Darüber hinaus werden die Zahlung von Schadensersatz und die Erstattung der Abmahnkosten gefordert.

 

Auf das richtige Verhalten kommt es an!

Ignorieren Sie die Abmahnung nicht. Viele Adressaten gehen zunächst davon aus, dass es sich bei der Abmahnung um Betrug oder Abzocke handelt. Das ist allerding in den seltensten Fällen so und sollte durch einen auf dem Gebiet des Wettbewerbsrechts erfahrenen Rechtsanwalt geprüft werden. Ob eine Unterlassungserklärung abzugeben ist, ist stets im Einzelfall zu prüfen. Keinesfalls sollten Sie voreilig die geforderten Beträge überweisen und die beigefügte Unterlassungserklärung unterschreiben. Sie binden sich unter Umständen ein Leben lang!

 

Aktuell werden urheberrechtliche Abmahnungen durch die Rechtsanwälte der Kanzlei Scharfenberg Hämmerling im Auftrag des Herrn Ralph Schneider (markenglas.de) versendet.

Was ist eine Abmahnung?

Abmahnungen können aus den unterschiedlichsten Rechtsgebieten stammen. Während im Arbeitsrecht, zum Beispiel, die Abmahnung eine Voraussetzung der Kündigung ist, sieht es im Urheberrecht anders aus. Zunächst einmal erfüllt die Abmahnung die Funktion eine Streitigkeit kostengünstig außergerichtlich beizulegen. Ein vermeintlich Berechtigter fordert eine andere Person formal dazu auf, ein bestimmtes Verhalten zu unterlassen. Meist wird mit der Abmahnung die Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung gefordert.

Um was geht es konkret?

Ralph Schneider betreibt unter markenglas.de einen Onlineshop. Die entsprechenden Produktbilder fertigt er offenbar selbst an. Der Adressat der urheberrechtlichen Abmahnung wird dazu aufgefordert die urheberrechtswidrige Verwendung der Lichtbilder zu unterlassen. Dazu soll er eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben. Strafbewehrt heißt in diesem Zusammenhang, dass das wiederholte und rechtswidrige Verhalten mit einer Strafe abgegolten werden kann. Die Rechtsprechung geht davon aus, dass nur dann einer Unterlassungserklärung die erforderliche Ernsthaftigkeit zuzusprechen ist. Das kann schnell existenzbedrohende Ausmaße annehmen. Darüber hinaus werden die Zahlung von Schadensersatz und die Erstattung der Abmahnkosten gefordert.

 

 

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Die 5 häufigsten Rechtsfehler beim Betreiben eines Onlineshops

Die rechtssichere Gestaltung des Internetauftritts stellt eine enorme Herausforderung für Onlinehändler dar. Nationale Gesetze, europarechtliche Verordnungen und eine uneinheitliche Rechtsprechung machen die rechtliche Materie enorm komplex.

Rechtliche Fallstricke stecken im Detail. Kleinste Fehler und Unachtsamkeiten können zu existenzbedrohenden Abmahnungen führen. Der nachfolgende Beitrag soll einen Einblick in die größten Schnitzer geben.

  1. Fehlende oder unzutreffende Angaben im Impressum

Anders als im stationären Shop weiß der Kunde nicht mit wem er einen Vertrag abschließt. Er ist auf die Angaben im Shop bzw. auf der Webseite angewiesen. Sie als Händler müssen dem potentiellen Kunden die entsprechenden Informationen liefern. Diese Pflicht zur Anbieterkennzeichnung ergibt sich auf §5 TMG. Die jeweils notwendigen Angaben unterscheiden sich von Fall zu Fall. Je nach Rechtsform sind beispielsweise Angaben zur Vertretungsbefugnis zu machen. Außerdem sind eine ladungsfähige Anschrift und hinreichende Kontaktmöglichkeiten anzugeben. Häufige Fehler in diesem Bereich sind Namensabkürzungen.

  1. Veraltetes Widerrufsrecht

Seit dem 13. Juni 2014 gilt bereits das neue Widerrufsrecht. Im Rahmen der EU- Verbraucherrechterichtlinie, die bereits im Jahr 2011 erlassen wurde, wurden unter anderem die Modalitäten in Bezug auf das Widerrufsrecht neu geregelt. Die Fristen, sowie die Kosten der Hin- und Rücksendung wurden mit dem Ziel das Verbraucherschutzrecht in den EU- Mitgliedsstaaten zu harmonisieren, neu geregelt. Dennoch haben zahlreiche Shopbetreiber ihre Angaben im Webshop noch nicht umgestellt. Die Konsequenz ist, dass diese Shops akut abmahngefährdet sind.

  1. Fehlende Datenschutzerklärung

Sobald Sie als Onlinehändler Daten der Nutzer erheben brauchen Sie eine rechtlich korrekte Datenschutzerklärung. Das Erheben von Daten kann dabei ganz unterschiedliche Formen annehmen. Wenn Sie zum Beispiel einen Newsletter anbieten möchten, Registrierungsmöglichkeiten bereithalten oder sich Social Media Instrumenten bedienen. Ob es im Fall einer fehlenden Datenschutzerklärung zu Abmahnungen kommt, wird in der Rechtsprechung uneinheitlich beantwortet. Auf der sicheren Seite sind Sie jedenfalls, wenn sie eine solche vorhalten können.

 

  1. Unzulässige Verwendung von Produktfotos

Wer auf den einschlägigen Verkaufsplattformen oder in seinem eigenen Onlineshop professionell verkaufen möchte, der braucht vor allen Dingen eines: Jede Menge Zeit. Das gilt für allen Dingen für die Aufbereitung der Angebote. Dabei gilt es eine originelle Artikelbeschreibung, sowie ein möglichst professionelles Foto des angebotenen Artikels bereitzuhalten. Das Erstellen guter Fotos ist mühsame Feinarbeit. Allerdings wertet ein Foto wertet das angebotene Produkt enorm auf und hat positiven Einfluss auf die Kaufentscheidung. Es sollte am besten hochauflösend, optisch ansprechend, gut ausgeleuchtet und scharf sein

So mancher Onlinehändler versucht kostbare Zeit zu sparen, indem er sich am reichen Produktfotoportfolio der Konkurrenz bedient. Meist lässt eine urheberrechtliche Abmahnung dann nicht lange auf sich warten.

 

  1. Fehlende oder fehlerhafte Angaben zu Preisen und Versandkosten

„Versandkosten auf Anfrage“ – bei dieser Angabe ist eine Abmahnung quasi vorprogrammiert. Die Preisangabenverordnung (PAngV) schreibt vor allen Dingen Preisklarheit vor. Allerdings ist die PAngV eine Zumutung was deren Lesbarkeit betrifft. Durch einfache Lektüre der Vorschriften wird man ohne Kenntnis der einschlägigen Rechtsprechung hierzu leider nicht schlau. Als Faustregel gilt: Endpreise, sowie die jeweils anfallenden Versandkosten sind gut sichtbar und ohne Widersprüche anzugeben. Ziel soll es sein, dem Verbraucher die Möglichkeit zu eröffnen ohne größere Mühe Preise zu vergleichen.

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