UWG, Gesetz gegen den Unlauteren Wettbewerb
Klassischer Bereich der Abmahnung im E-Commerce ist das Wettbewerbsrecht (Gesetz gegen den Unlauteren Wettbewerb, UWG). Es ist gleichzeitig „Sammelbecken" für Verstöße z.B. gegen folgende Gesetze:
Bürgerliches Gesetzbuch (insb. §§ 312 ff.)
BGB-Informationspflichtenverordnung
Markengesetz
Urheberrechtsgesetz
Preisangabenverordnung
Teledienstegesetz
Mediendienstestaatsvertrag
Bundesdatenschutzgesetz
Rechtsberatungsgesetz
Ein Verstoß gegen einzelne Normen dieser Gesetze und Verordnungen kann gleichzeitig ein Verstoß gegen den „lauteren Wettbewerb" (§§ 3, 4 UWG) darstellen und so den Mitbewerber berechtigen, den Mitbewerber nach § 12 Abs. 1 UWG abzumahnen und hierfür die Kosten geltend zu machen.
17.03.2009
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