Anbieterkennzeichnung

Anbieter von Telediensten müssen gemäß § 5 Telemediengesetz eine Anbieterkennzeichnung vornehmen. Fehlt diese oder ist die Kennzeichnung unvollständig oder falsch, kann das zu einer Abmahnung führen. Hinweise zur korrekten Gestaltung siehe Artikel Impressum.

 

02.03.2009

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