Preisangabe

Gewerbliche Verkäufer müssen nach §1 Abs. 1 Preisangabenverordnung (PAngV) den Endpreis für alle Waren oder Leistungen angeben. Das ist der Preis, den der Verbraucher einschließlich der Umsatzsteuer und sonstiger Preisbestandteile zu zahlen hat. § 1 Abs. 2 PAngV schreibt vor, dass preisbildende Faktoren „in unmittelbarer Nähe des Endpreises" anzugeben sind, das heißt, auch die der enthaltenen Umsatzsteuer. Wer Umsatzsteuer ausweisen kann, muss diese so ausweisen, dass sie der Preisangabe eindeutig zuzuordnen, leicht erkennbar und deutlich lesbar ist.
Ein Verstoß gegen die Preisangabenverordnung kann abgemahnt werden.

03.03.2009

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