Versandkostenangabe
Nach § 1 Abs. 2, Abs. 6 PAngV muss leicht erkennbar und deutlich lesbar angegeben werden, ob Liefer- und Versandkosten berechnet werden. Wenn Liefer- und Versandkosten anfallen, muss genau angegeben werden, welche Eurobeträge dafür anfallen.
03.03.2009
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