Textilkennzeichnungspflicht
Gemäß Textilkennzeichnungsgesetz sind Händler verpflichtet, Textilerzeugnisse detailliert bzgl. Art und Gewichtsanteil der verwendeten Rohstoffe zu versehen. Kommt ein Händler dieser Pflicht nicht nach, kann dies zu einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung führen.
17.03.2009
Zurück