Energiekennzeichnungspflicht

Die Energiekennzeichnungsverordnung (EnvkV) verpflichtet Händler, beim Verkauf von netzbetriebenen Haushaltsgeräten und Lampen über den Verbrauch an Energie und anderen wichtigen Ressourcen zu informieren sowie diese Produkte mit zusätzlichen Angaben zu kennzeichnen. Das betrifft auch Geräte, die für nicht haushaltsübliche Zwecke angeboten oder ausgestellt werden.

Bei Nicht - bzw. Falschbezeichnung gemäß Energiekennzeichnungsverordnung kann dies abgemahnt werden, ein Verstoß stellt zudem eine Ordnungswidrigkeit dar.

02.03.2009

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