Streitwert
Nach §3 ZPO kann ein Gericht den Streitwert nach freiem Ermessen, d.h. auf Grund einer Schätzung festlegen.
Die Streitwerte können zwischen ca. 500 und 30.000 € variieren,häufig wird für einen einfachen Wettbewerbsverstoß ein Streitwert von 10.000 € angenommen.
04.03.2009
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