Vertragsstrafe
In einer Vertragsstrafe wird einem Vertragspartner eine vom andern Vertragspartner zu zahlende Geldsumme vereinbart, wenn letzterer gegen seine vertraglichen Verpflichtungen verstößt. Im Zusammenhang wettbewerbsrechtlicher Abmahnungen bedeutet dies, dass der Abgemahnte eine Vertragsstrafe zu zahlen hat, wenn er der von ihm unterschriebenen Unterlassungserklärung zuwider handelt.
17.03.2009
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