Fernabsatzvertrag
Nach deutschem Recht ist ein Fernabsatzvertrag ein Vertrag über die Lieferung von Waren oder über die Erbringung von Dienstleistungen. Der Fernabsatzvertrag kommt zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher zustande, und zwar rein unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln. Dem Verbraucher steht bei den meisten Fernabsatzverträgen ein Widerrufsrecht zu.
17.03.2009
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