BGB-InfoV
Die BGB-InfoV regelt die Informationspflichten, die ein Unternehmer u.a. bei Fernabsatzverträgen mit einem Verbraucher beachten muss.
Die wichtigsten Informationen, die im Fernabsatz durch den Unternehmer zur Verfügung gestellt werden müssen sind:
- Unternehmensidentität, ggf. mit Registernummer, sowie die Identität eines Unternehmensvertreters
- ladungsfähige Adresse des Unternehmens
- Art des Zustandekommen des Vertrages, sowie dessen Mindestlaufzeit (bei Regelmäßigkeit) oder andere Vorbehalte
- Beschreibung der wesentlichen Merkmale der Ware oder Dienstleistung
- Gesamtpreis einer Ware oder Dienstleistung einschließlich aller damit verbundenen Preisbestandteile
- Regelungen in Bezug auf Zahlung und Lieferung,
- Information bzgl. der Widerrufs- und Rückgaberechte
- Kosten, die durch Benutzung von Fernkommunikationsmitteln entstehen
- Gültigkeitsdauer von befristeten Angeboten
17.03.2009
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