Widerrufsrecht Fernabsatzvertrag
Dem Verbraucher steht bei Fernabsatzverträgen grundsätzlich ein Widerrufsrecht zu (§ 355 BGB). Er kann innerhalb einer Frist von zwei Wochen seine Willenserklärung ohne Angabe von Gründen widerrufen und ist damit nicht mehr an den Vertrag gebunden.
Die Informationspflicht über dieses Widerrufsrecht liegt beim Unternehmer und muss in Textform erfolgen. Wird Ware geliefert, beginnt die Frist frühestens, wenn der Verbraucher die Ware erhalten hat.
Vom Widerrufsrecht ausgenommen sind folgende Arten von Fernabsatzverträgen:
Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt wurden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten waren oder die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet waren oder schnell verderben konnten oder deren Verfalldatum überschritten worden wäre,
Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder von Software, sofern die gelieferten Datenträger vom Verbraucher entsiegelt worden waren,
Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierten,
Erbringung von Wett- und Lotterie-Dienstleistungen oder die in der Form von Versteigerungen geschlossen wurden.
Lieferung von Frischwaren
10.03.2009
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