Widerrufsrecht eBay
Die Einräumung eines 14-Tägigen Widerrufsrechts ist bei eBay unzulässig, da
nicht spätestens zum Vertragsschluss die Widerrufsbelehrung in Textform
i.S.d. § 126b BGB vorliegt. Gemäß § 355 Abs. 1 BGB ist die Widerrufsbelehrung in Textform mitzuteilen. Kann die Widerrufsbelehrung in Textform erst nach Vertragsschluss mitgeteilt werden, so beträgt die Widerrufsfrist einen Monat (vgl. § 355 Abs. 2 Satz 2
BGB).
Eine vor Vertragsschluss im Internet abrufbare Widerrufsbelehrung genügt dem
Textformerfordernis nicht. Denn das Erfordernis der Textform ist nur
erfüllt, sofern es mindestens zu einem zwingenden Download des Textes auf
der Festplatte des Empfängerrechners kommt , wie dies z.B. bei der
Widerrufsbelehrung per E-Mail der Fall ist. Ebenfalls dem
Textformerfordernis genügen Fax oder Brief. Aus diesem Grund erhält der
Verbraucher bei eBay die Widerrufsbelehrung in Textform erst nach
Vertragsschluss, so dass die Widerrufsfrist einen Monat zu laufen hat. Hier hat der Gesetzgeber allerdings eine Gesetzesreform geplant.
09.03.2009
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