Datenschutzbeauftragter
Der Aufgaben- und Verantwortungsbereich des Datenschutzbeauftragten wird in §4f und §4g des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und in den entsprechenden landesrechtlichen Vorschriften geregelt. Zu seinen Aufgaben zählen u.a.:
- Hinwirken auf die Einhaltung der Datenschutzgesetze
- Überwachung der Datenverarbeitungsprogramme, mit denen personenbezogene Daten verarbeitet werden
- Schulung der mit der personenbezogenen Datenverarbeitung betrauten Mitarbeiter hinsichtlich Datenschutz
- Durchführen von Vorabkontrollen, wenn z.B. besondere Arten personenbezogener Daten verarbeitet werden sollen
- Ansprechpartner für Unternehmensleitung, Mitarbeiter, Mitarbeitervertretungen, Kunden, Externe
22.05.2009
Zurück