Datenerhebung, -verarbeitung, -nutzung
Das Bundesdatenschutzgesetz unterscheidet zwischen
- Erheben von personenbezogenen Daten: Das bedeutet das Beschaffen von Daten über einen Betroffenen
- Verarbeiten von personenbezogenen Daten, d.h. speichern, verändern, übermitteln, sperren und löschen von personenbezogenen Daten
- Nutzen von personenbezogenen Daten, was jede Verwendung personenbezogener Daten umfasst, bei der es sich nicht um verarbeiten handelt
22.05.2009
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