EU-Datenschutzrichtlinie
Mit der europäischen Datenschutzrichtlinie, die 1995 in Kraft getreten ist, soll sichergestellt werden, dass in sämtlichen EU-Mitgliedsstaaten der gleiche Datenschutz-Standard gilt. Diese Richtlinie gilt für alle EU-Mitgliedstaaten, alle anderen Länder gelten als Drittstaat. Die Umsetzung der EU-Datenschutzrichtlinie in nationales Recht erfolgt in Deutschland durch das Bundesdatenschutzgesetz .
22.05.2009
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