Abmahnung
Die Abmahnung ist die Mitteilung eines Anspruchsberechtigten an einen Verletzer, dass dieser sich durch eine im Einzelnen bezeichnete Handlung rechtswidrig verhalten hat. Diese Mitteilung ist verbunden mit der Aufforderung, dieses Verhalten in Zukunft zu unterlassen und binnen einer bestimmten Frist eine Unterlassungserklärung abzugeben.
Zweck der Abmahnung ist zunächst, dem Verletzer durch Aufforderung die Möglichkeit zu geben, rechtswidrige, die Rechte des Anspruchsberechtigten verletzenden Handlungen wie z.B. solche gegen den lauteren Wettbewerb ohne Inanspruchnahme von Gerichten einzustellen. Des weiteren bietet die Abmahnung die Möglichkeit, dem Anspruchsberechtigten die (gerichtliche) Rechtsdurchsetzung bei Weigerung des Verletzers ohne Kostenrisiko zu ermöglichen, in dem dem Verletzer die Möglichkeit des „sofortigen Anerkenntnisses" i.S.d. § 93 ZPO genommen wird.
17.03.2009
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