Unterlassungserklärung Änderung

Eine vorgegebene Formulierung in einer Unterlassungserklärung kann geändert oder neu verfasst werden. Im wesentlichen sind dabei folgende Aspekte zu beachten: 1. Die Verpflichtungserklärung muss den Unterlassungsanspruch vollständig abgedecken. 2. Die Unterlassungserklärung muss ernsthaft sein, was durch die Zustimmung zu einer Vertragsstrafe im Wiederholungsfall untermauert wird.

Es ist dringend empfehlenswert, Unterlassungserklärungen von einem spezialisierten Anwalt prüfen und ggfs. ändern zu lassen, um unliebsame Überraschungen z.B. in Folge einer inhaltlich zu weit gefassten Unterlassungserklärung zu vermeiden.

 

26.02.2009

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