Verbraucherzentrale Bremen mahnt im Bereich des Wettbewerbsrechts ab

Die Verbraucherzentrale Bremen versendet derzeit Abmahnungen im Bereich des Wettbewerbsrechts an Onlineshop-Händler. Gerügt wird die vermeintlich falsche Widerrufsbelehrung in Bezug auf die Widerrufsfrist.

Abgemahnte werden zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie zur Zahlung eines Pauschalbetrags aufgefordert.

Unsere Juristen empfehlen, eine von der Verbraucherzentrale Bremen ausformuliert mitgeschickte Unterlassungserklärung nicht ungeprüft zu unterschreiben, da diese zu erheblichen Nachteilen (z. B. Gefahr einer erhöhten Vertragsstrafe) führen kann.

Eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist sollten Sie niemals ignorieren, denn dann drohen gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbunden hohe Kosten.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Vereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte deshalb verpflichtet, Abgemahnte kostenlos und unverbindlich am Telefon zu informieren und so jedem die Möglichkeit zu geben, sich für kompetenten rechtlichen Beistand zu entscheiden.

Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich einer unserer Vertragsanwälte bei Ihnen, um Sie über eine geeignete Vorgehensweise bei einer Abmahnung der Verbraucherzentrale Bremen zu informieren.

Nutzen Sie unser Angebot und holen Sie sich Hilfe!

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