Widerruf und Rückgabe
Ihre Rechte als Verbraucher
- Was ist das Widerrufs- bzw. Rückgaberecht?
- Habe ich bei allen Produkten/Leistungen das Recht auf Widerruf bzw. Rückgabe?
- Wie kann ich vom Widerrufs- bzw. Rückgaberecht Gebrauch machen?
- Muss ich die Ware in der Originalverpackung zurückschicken?
- Muss ich die Kosten der Rücksendung tragen?
- Wie schnell bekomme ich mein Geld zurück?
- Darf der Händler mir eine “Wertminderung” in Rechnung stellen?
- Wie kann ich vermeiden, dass ich eine Wertminderung bezahlen muss?
- Was kann ich tun, um die Abwicklung von Widerruf bzw. Rückgabe zu erleichtern?
- Darf der Händler verlangen, dass ich offensichtliche Mängel innerhalb einer best. Frist anzeige?
Was ist das Widerrufs- bzw. Rückgaberecht?
Das Widerrufs- bzw. Rückgaberecht gibt Ihnen grundsätzlich das Recht bestellte Waren zurückzuschicken und den bezahlten Kaufpreis zurück zu erhalten.
Wichtig für Sie ist die Widerrufs- bzw. Rückgabefrist sowie den Ausschluss von besondern Warengruppen zu beachten.
Habe ich bei allen Produkten/Leistungen das Recht auf Widerruf bzw. Rückgabe?
Grundsätzlich besteht das Widerrufsrecht nicht bei folgenden Warengruppen:
- Waren, die nach Ihren Wünsch angefertigt worden sind
- entsiegelten Audio- oder Videoaufzeichnungen und Software,
- bei Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierten
- leichtverderblichen Waren (z.B. Lebensmittel).
- Wett- und Lotterie-Dienstleistungen
Der Händler muss Sie über diese Ausnahmen vom Widerrufsrecht belehren.
Wie kann ich vom Widerrufs- bzw. Rückgaberecht Gebrauch machen?
Sie können Ihr Widerrufsrecht auf zwei Arten ausüben, nämlich durch eine formlose Widerrufserklärung in Textform (z.B. Brief oder EMail) oder durch Rücksendung der Ware.
Das Rückgaberecht kann nur durch Rücksendung der Ware ausgeübt werden. Ausnahme: bei nicht paketversandfähigen Sachen genügt eine Kontaktaufnahme mit dem Händler.
Der Widerruf bzw. die Rückgabe muss von Ihnen nicht begründet werden.
Muss ich die Ware in der Originalverpackung zurückschicken?
Nein! Das Widerrufs bzw. Rückgaberecht steht Ihnen auch zu, wenn die Ware nicht originalverpackt zurückgesendet wird.
Muss ich die Kosten der Rücksendung tragen?
Bietet der Händler das Rückgaberecht an, müssen Sie in keinem Fall die Kosten der Rücksendung tragen. Beim Widerrufsrecht müssen Sie die Kosten der Rücksendung nur dann tragen, wenn die richtige Ware geliefert wurde und der Warenwert gleichzeitig nicht mehr als 40€ beträgt. Wichtig: Der Händler ist dazu verpflichtet auch unfrei an ihn gesendete Ware zurückzunehmen.
Wie schnell bekomme ich mein Geld zurück?
Der Händler ist verpflichtet, nachdem er die Ware ordnungsgemäß erhalten hat, Ihnen das Geld innerhalb von 30 Tagen zurück zu überweisen. Danach gerät er mit der Zahlung in Verzug.
Darf der Händler mir eine “Wertminderung” in Rechnung stellen?
Ja, allerdings nur unter der Bedingung, dass Sie das bestellte Produkt bereits genutzt haben. Wenn Sie jedoch lediglich überprüft haben, ob das Produkt funktioniert, darf der Händler keine Wertminderung in Rechnung stellen.
Wie kann ich vermeiden, dass ich eine Wertminderung bezahlen muss?
Der Händler darf nur dann eine Wertminderung verlangen, wenn Sie die Ware bzw. Leistung nur teilweise oder in verschlechterten Zustand zurücksenden. Die gilt allerdings nur dann, wenn diese Verschlechterung nicht nur auf die Prüfung der Ware, wie etwa bei einem normalen Einkauf im Ladengeschäft, zurückzuführen ist.
Was kann ich tun, um die Abwicklung von Widerruf- bzw. Rückgabe zu erleichtern?
Viele Händler haben spezielle Rücksendeformulare, die ihnen die Zuordnung der eingehenden Ware erleichtern und damit den gesamten Ablauf beschleunigen. Darum ist es häufig für beide Seiten vorteilhaft den Händler vor der Rücksendung zu kontaktieren. Eine Verpflichtung zur Kontakaufnahme mit dem Händer besteht allerdings weder im Widerrufs- noch im Rückgaberecht.
Darf der Händler verlangen, dass ich offensichtliche Mängel innerhalb einer best. Frist anzeige?
Eine unverzügliche Rügepflicht für sichtbare Material-, Herstellungs- oder Transportschäden besteht nicht. Der Händler kann also weder von Ihnen verlangen den Mangel dem mit der Auslieferung beauftragten Unternehmen (z.B. DHL oder UPS) zu melden, noch sich direkt ihm in Verbindung zu setzen. Die Verjährungsfrist für gesetzliche Mängelansprüche beträgt 2 Jahre und beginnt mit dem Eintreffen der Ware beim Käufer. Ob ein Mangel offensichtlich oder verdeckt ist, spielt keine Rolle.