Markenrechtliche Abmahnung durch die FPS Rechtsanwälte im Auftrag der Firma Microsoft

Aktuell werden Abmahnungen durch die FPS Rechtsanwälte im Auftrag der Firma Microsoft verschickt. Dabei geht es um Produkt Keys, Produktschlüssel, die auf verschiedenen Verkaufsplattformen angeboten werden und bei denen Microsoft seine Markenrechte verletzt sieht.

 

Microsoft gibt an, dass der Handel mit den angebotenen Product Keys nicht zulässig sei. Die Rechtsanwälte fordern die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, die Zahlung der Abmahnkosten und die Erteilung von Auskünften.

 

Sie sollten nicht vorschnell zahlen, denn ob die Abmahnung berechtigt ist, sollte stets im Einzelfall geprüft werden.

 

Unsere Vertragsanwälte empfehlen:

Unterschreiben Sie niemals ungeprüft eine vom Abmahner vorformulierte Unterlassungserklärung, denn diese ist oft deutlich zu weitgehend formuliert! Finger weg auch von sogenannten „modifizierten Unterlassungserklärungen“ aus dem Internet, die nichts mit Ihrer konkreten Abmahnung zu tun haben!

Anderenfalls drohen hohe Folgekosten, da eine Unterlassungserklärung Sie lebenslang gegenüber dem Abmahner verpflichtet und schon kleinste Fehler oder Unachtsamkeiten zu Vertragsstrafen in vier- bis fünfstelliger Höhe führen können!

Rufen Sie uns kostenlos an oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

Sie werden umgehend von einem in Abmahnangelegenheiten erfahrenen Rechtsanwalt zurückgerufen und über Ihre rechtlichen Möglichkeiten umfassend informiert. Soweit innerhalb des Telefonats auch Rechtsauskünfte erteilt werden, so übernimmt die Kosten hierfür it-recht-PLUS.

Für Sie ist das Telefonat in jedem Fall kostenfrei!

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