Posts tagged ‘40-Euro-Klausel’

Alexei Kusmin lässt Ebay-Händler wegen Wettbewerbsverstößen abmahnen

Written April 11th, 2013

 

Wir haben von einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung gegen einen Ebay-Händler (Bereich B2C), ausgesprochen im Auftrage des Herrn Alexei Kusmin, Kenntnis erlangt.

Beanstandet werden verschiedene Verstöße: Nutzung einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung, keine Nennung zur Verfügung stehender Vertragssprachen sowie mangelhafte Regelung der Rücksendekosten (Stichwort “40-Euro-Klausel“).

Der uns berichtete Gegenstandswert beträgt in diesem Fall 15.000 €.

Die der Abmahnung beigefügte und vorformulierte Unterlassungserklärung sollten Sie keinesfalls ungeprüft unterschreiben. Dies könnte zu nachteiligen Konsequenzen führen!

Darüber hinaus sollte von der Verwendung “modifizierter Unterlassungserklärungen” aus dem Internet besser abgesehen werden. Deren Seriosität ist nämlich fragwürdig.

Beachten Sie unbedingt die Ihnen gesetzte Frist und nehmen Sie den Sachverhalt ernst. Ein Ignorieren der Abmahnung kann Sie in größere Schwierigkeiten bringen: Gerichtliche einstweilige Verfügungen und weitere hohe Kosten drohen.

Mit it-recht-PLUS haben unsere Vertragsanwälte die Vereinbarung getroffen, Abgemahnten kostenlos und unverbindlich am Telefon eine Orientierung zu geben und sich nach Wunsch für einen exzellenten rechtlichen Beistand zu entscheiden.

Füllen Sie einfach unser Kontaktformular aus, damit sich einer unserer Vertragsanwälte bei Ihnen meldet. Er unterrichtet Sie umgehend über die geeignete Vorgehensweise im Falle Ihrer Abmahnung und wird Ihnen mit Rat und Tat zur Seite stehen.

Nutzen Sie unser Angebot und sichern Sie sich jetzt kompetente Hilfe!

 

Abmahnungen im Namen des Herrn Thomas Klink durch Werdermann / von Rüden Rechtsanwälte

Written Februar 1st, 2013

 

Es liegen unseren Vertragsanwälten zwei wettbewerbsrechtliche Abmahnungen vor, welche die Werdermann / von Rüden Rechtsanwälte mit Sitz in der deutschen Landeshauptstadt Berlin im Namen eines Herrn Thomas Klink ausgesprochen haben. Dieser betreibt einen eigenen Online-Shop (www.spielzeug-berlin.de).

Gerügt werden jeweils Verstöße in Bezug auf das Widerrufsrecht gegen Mitbewerber auf der Onlinehandel-Plattform ebay. Dazu zählen die fehlende Belehrung über den Fristbeginn des Widerrufs und Fehler hinsichtlich der 40-Euro-Klausel. Außerdem werden fehlende Angaben zur Vertragstext-Speicherung angeprangert.

Es sind die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages gefordert, wobei in beiden Fällen die Höhe der zu erstattenden Abmahnkosten bei über 700 € liegt.

Abgemahnten empfehlen wir, eine vorformulierte Unterlassungserklärung nicht ohne anwaltliche Prüfung zu unterschreiben, da sie zu Nachteilen führen könnte.

Vorsichtig zu behandeln sind auch “modifizierte Unterlassungserklärungen” aus dem Internet.

Betroffene sollten eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist niemals ignorieren, weil ansonsten gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbundene hohe Kosten drohen.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Vereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte bereit erklärt, Abgemahnte kostenlos und unverbindlich am Telefon zu informieren und so jedem die Möglichkeit zu geben, sich für einen besonders qualifizierten rechtlichen Beistand zu entscheiden.

Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich einer unserer Vertragsanwälte bei Ihnen, um Sie über die geeignete Vorgehensweise im Falle einer Abmahnung durch die Werdermann / von Rüden Rechtsanwälte im Auftrag des Herrn Thomas Klink zu unterrichten.

Nutzen Sie unser Angebot und sichern Sie sich kompetente Hilfe!

 

Moobilo GmbH lässt diverse wettbewerbsrechtliche Verstöße auf ebay abmahnen

Written Januar 31st, 2013

 

Die Kanzlei Schneider & Beer mit Sitz in Bad Berleburg hat im Namen der Moobilo GmbH aus Oldenburg eine Abmahnung wegen vermeintlicher Wettbewerbsverstöße auf der Onlinehandel-Plattform ebay ausgesprochen. Hierzu zählen:

  • fehlende Grundpreis-Angabe
  • fehlende Angabe zur Speicherung des Vertragstextes
  • Fehler bei der Regelung der Rücksendekosten (“40-Euro-Klausel”)
  • fehlender Hinweis zur Korrekturmöglichkeit von Eingabefehlern

Es sind die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages gefordert. Der uns berichtete Gegenstandswert beträgt 15.000 €.

Abgemahnten empfehlen wir, eine vorformulierte Unterlassungserklärung nicht ohne anwaltliche Prüfung zu unterschreiben, da sie zu Nachteilen führen könnte.

Vorsichtig zu behandeln sind auch “modifizierte Unterlassungserklärungen” aus dem Internet.

Betroffene sollten eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist niemals ignorieren, weil ansonsten gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbundene hohe Kosten drohen.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Vereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte bereit erklärt, Abgemahnte kostenlos und unverbindlich am Telefon zu informieren und so jedem die Möglichkeit zu geben, sich für einen besonders qualifizierten rechtlichen Beistand zu entscheiden.

Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich einer unserer Vertragsanwälte bei Ihnen, um Sie über die geeignete Vorgehensweise im Falle einer Abmahnung durch die Anwaltskanzlei Schneider & Beer im Auftrag der Moobilo GmbH zu unterrichten.

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Claudia Zollner lässt Fehler bei der Rücksendekosten-Vereinbarung abmahnen

Written Dezember 17th, 2012

 

Uns wurde von einer Abmahnung im Wettbewerbsrecht auf der Onlinehandel-Plattform eBay im Auftrag der Frau Claudia Zollner berichtet. Die ausführende Kanzlei heißt Dr. Dr. Lindemann, Dr. Rist & Partner und hat ihren Sitz in Darmstadt.

Beanstandet werden angebliche Verstöße bei der vertraglichen Vereinbarung der Rücksendekosten (Stichworte: Widerrufsrecht und “40-Euro-Klausel”).

Von dem Abgemahnten sind die Unterzeichnung und Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung entstandener Rechtsverfolgungskosten gefordert.

Der Gegenstandswert beträgt unserer Information nach 10.000 €.

Wir empfehlen Ihnen, eine vorformulierte Unterlassungserklärung nicht ungeprüft zu unterschreiben, weil sie zu Nachteilen führen könnte.

Außerdem sollten Sie eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist niemals ignorieren! Ansonsten drohten eine gerichtliche einstweilige Verfügung und damit verbunden hohe Kosten.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Vereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte bereit erklärt, Abgemahnte kostenlos und unverbindlich am Telefon zu informieren und so jedem die Möglichkeit zu geben, sich für einen besonders qualifizierten rechtlichen Beistand zu entscheiden.

Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich einer unserer Vertragsanwälte bei Ihnen, um Sie über die geeignete Vorgehensweise im Falle einer Abmahnung durch die Kanzlei Dr. Dr. Lindemann, Dr. Rist & Partner im Namen der Frau Claudia Zollner zu unterrichten.

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“World of Video Tümmers” lässt durch APW Rechtsanwälte & Notar wettbewerbsrechtlichen Verstoß abmahnen

Written Dezember 6th, 2012

 

Die APW Rechtsanwälte & Notar (Auffenberg, Petzold und Witte) aus Dortmund, bisher lediglich im Bereich von “Filesharing”-Abmahnungen bekannt geworden, haben eine Abmahnung wegen angeblicher Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht im Namen der Firma World of Video Tümmers (Inhaber: Rainer Heumann) mit Sitz in Düsseldorf ausgesprochen.

Gerügt wird die angeblich fehlende Angabe der Rücksendekosten (“40-Euro-Klausel”) innerhalb des Widerrufsrechtes.

Von dem Abgemahnten sind die Unterzeichnung und Abgabe einer strafbewährten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung der Rechtsverfolgungskosten in Höhe von 899,40 € gefordert.

Betroffenen legen wir aus Erfahrung nahe, eine von der Kanzlei APW Rechtsanwälte & Notar ausformuliert mitgeschickte Unterlassungserklärung nicht ohne vorherige juristische Prüfung zu unterzeichnen. Es drohen ansonsten erhebliche Nachteile.

Des Weiteren raten wir dringend von der Verwendung “modifizierter Unterlassungserklärungen” aus dem Internet ab. Deren Seriosität ist fragwürdig.

Auf gar keinen Fall sollten Sie die Abmahnung und die darin gesetzte Frist ignorieren, da eine gerichtliche einstweilige Verfügung und damit verbunden hohe Kosten daraus resultieren können.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Vereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte, deren Spezialgebiet das IT-Recht ist und die in Saarbrücken Ihren Sitz haben, gerne dazu bereit erklärt, Abgemahnte kostenlos und unverbindlich telefonisch zu informieren.

Dadurch erhält jeder die Möglichkeit, sich für einen besonders qualifizierten rechtlichen Beistand zu entscheiden.

Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich einer von unseren im IT-Recht versierten Anwälten bei Ihnen, um Sie über die geeignete Vorgehensweise im Falle einer Abmahnung durch die APW Rechtsanwälte & Notar zu informieren.

Nutzen Sie jetzt unser Angebot.

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Verein zum Schutz des legalen Wettbewerbs mahnt Fehler in der Widerrufsbelehrung ab

Written November 11th, 2012

 

Wir haben von einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung durch den Verein zum Schutz des legalen Wettbewerbs Kenntnis erlangt.

Betroffen ist ein eBay-Händler im Bereich B2C, d. h. er verkauft an Privatpersonen.

Gerügt werden die Verwendung einer veralteten Widerrufsbelehrung, mangelhafte Angaben zum Frist-Beginn sowie fehlerhafte Angaben bzgl. der Rücksendekosten (“40-Euro-Klausel”).

Von dem Abgemahnten sind die Unterzeichnung und Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung entstandener Rechtsverfolgungskosten gefordert.

Wir empfehlen Ihnen, eine vorformulierte Unterlassungserklärung nicht ungeprüft zu unterschreiben, weil sie zu Nachteilen führen könnte.

Eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist sollten Sie niemals ignorieren! Sonst drohen eine gerichtliche einstweilige Verfügung und damit verbunden hohe Kosten.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Vereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte bereit erklärt, Abgemahnte kostenlos und unverbindlich am Telefon zu informieren und so jedem die Möglichkeit zu geben, sich für einen besonders qualifizierten rechtlichen Beistand zu entscheiden.

Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich einer unserer Vertragsanwälte bei Ihnen, um Sie über die geeignete Vorgehensweise im Falle einer Abmahnung durch den Verein zum Schutz des legalen Wettbewerbs zu unterrichten.

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Wettbewerbsrechtliche Abmahnung i. A. der VSM Deutschland GmbH

Written Oktober 19th, 2012

 

Wir haben von einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung im Auftrag der VSM Deutschland GmbH Kenntnis erlangt.

Betroffen ist ein Onlinehändler im Bereich “B2C” (Verkauf an Privatpersonen).

Gerügt werden falsche Angaben bezüglich der Rücksendekosten (“40-Euro-Klausel”).

Von dem Abgemahnten sind die Unterzeichnung und Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung entstandener Rechtsverfolgungskosten gefordert. Der Gegenstandswert beträgt 25.000 €.

Wir empfehlen Ihnen, eine vorformulierte Unterlassungserklärung nicht ungeprüft zu unterschreiben, weil sie zu Nachteilen führen könnte.

Eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist sollten Sie niemals ignorieren! Es drohen eine gerichtliche einstweilige Verfügung und damit verbunden hohe Kosten.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Vereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte bereit erklärt, Abgemahnte kostenlos und unverbindlich am Telefon zu informieren und so jedem die Möglichkeit zu geben, sich für einen besonders qualifizierten rechtlichen Beistand zu entscheiden.

Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich ein Vertragsanwalt bei Ihnen, um Sie über die geeignete Vorgehensweise im Fall einer Abmahnung i. A. der VSM Deutschland GmbH zu unterrichten.

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Wettbewerbsrechtliche Abmahnung im Auftrag des Herrn Andreas Heineke

Written Oktober 7th, 2012

 

Wir haben von einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung im Auftrag des Herrn Andreas Heineke Kenntnis erlangt.

Beanstandet wird eine Reihe von Verstößen: mangelhafte Angaben zur Widerrufsfrist und zur Eingabefehler-Berichtigung; fehlende Angaben über die Speicherung des Vertragstextes und mangelhafte Regelung der Rücksendekosten (Stichwort “40-Euro-Klausel”).

Von dem Abgemahnten sind die Unterzeichnung und Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung entstandener Rechtsverfolgungskosten gefordert.

Wir empfehlen Ihnen, eine vorformulierte Unterlassungserklärung nicht ungeprüft zu unterschreiben, weil sie zu Nachteilen führen könnte.

Eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist sollten Sie niemals ignorieren! Es drohen eine gerichtliche einstweilige Verfügung und damit verbunden hohe Kosten.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Vereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte bereit erklärt, Abgemahnte kostenlos und unverbindlich am Telefon zu informieren und so jedem die Möglichkeit zu geben, sich für einen besonders qualifizierten rechtlichen Beistand zu entscheiden.

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Die unendliche Geschichte: Abmahnung durch RA Tawil für T. Baczewski

Written September 29th, 2012

 

Wir haben wieder einmal von einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung durch Rechtsanwalt Sascha Tawil im Auftrag des Herrn Thomas Baczewski Kenntnis erlangt.

Betroffen ist ein Online-Händler auf der Plattform eBay im Bereich “B2C”.

Beanstandet werden mangelhafte Angaben bzgl. der Regelung der Rücksendekosten (“40-Euro-Klausel“).

Von dem Abgemahnten sind die Unterzeichnung und Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung entstandener Rechtsverfolgungskosten gefordert.

Der Gegenstandswert beträgt unserer Information gemäß 10.000 €.

Wir empfehlen Ihnen, eine vorformulierte Unterlassungserklärung nicht ungeprüft zu unterschreiben, weil sie zu Nachteilen führen könnte.

Eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist sollten Sie niemals ignorieren! Es drohen eine gerichtliche einstweilige Verfügung und damit verbunden hohe Kosten.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Vereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte bereit erklärt, Abgemahnte kostenlos und unverbindlich am Telefon zu informieren und so jedem die Möglichkeit zu geben, sich für einen besonders qualifizierten rechtlichen Beistand zu entscheiden.

Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich ein Vertragsanwalt bei Ihnen, um Sie über die geeignete Vorgehensweise im Fall einer Abmahnung durch Rechtsanwalt Sascha Tawil im Namen des Herrn Thomas Baczewski zu unterrichten.

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Wettbewerbsrechtliche Abmahnung im Namen der Frau Helga Delaporte

Written September 19th, 2012

 

Wir haben Kenntnis erlangt von einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung im Auftrag der Frau Helga Delaporte (Helga Delaporte Schuhwaren, 63920 Großheubach).

Der Betroffene ist Händler auf der Online-Plattform eBay im Bereich “B2C” (d. h. Händler verkaufen an Privatpersonen).

Gerügt wird gleich eine ganze Reihe unterschiedlicher Rechtsverstöße, darunter:

- Verwendung einer ungültigen Widerrufsbelehrung

- mangelhafte Angaben bezüglich der Rücksendekosten (“40-Euro-Klausel”)

- unzureichende Angaben hinsichtlich Gewährleistung, Vertragstext-Speicherung und Vertragssprache(n)

Von dem Abgemahnten sind die Unterzeichnung und Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung entstandener Rechtsverfolgungskosten gefordert. Der uns berichtete Gegenstandswert beträgt 25.000 €.

Wir empfehlen Ihnen eindringlich, eine vorformulierte Unterlassungserklärung nicht ungeprüft zu unterschreiben, weil sie erfahrungsgemäß zu Nachteilen führen kann.

Eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist sollten Sie in keinem Fall einfach ignorieren! Als Folge drohten eine gerichtliche einstweilige Verfügung und damit verbunden hohe Kosten.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Vereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte bereit erklärt, Abgemahnte kostenlos und unverbindlich am Telefon zu informieren und so jedem die Möglichkeit zu geben, sich für einen besonders qualifizierten rechtlichen Beistand zu entscheiden.

Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich ein Vertragsanwalt bei Ihnen, um Sie über die geeignete Vorgehensweise im Fall einer Abmahnung im Namen der Frau Helga Delaporte zu unterrichten.

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