Posts tagged ‘Amazon’

Kosmetik Institut Weissert e. K. (Ebru Küveytli) lässt Amazon-Händler abmahnen

Written Juni 3rd, 2013

 

Wir haben von einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung durch Kosmetik Institut Weissert e. K. (Ebru Küveytli) Kenntnis genommen.

Gerügt wird die fehlende Angabe des Grundpreises beim Kosmetikprodukt-Vertrieb auf der Onlinehandel-Plattform Amazon im Bereich “B2C”.

Der uns berichtete Gegenstandswert beträgt 15.000 €.

Die der Abmahnung beigefügte und vorformulierte Unterlassungserklärung sollten Sie keinesfalls ungeprüft unterschreiben. Dies könnte zu nachteiligen Konsequenzen führen!

Außerdem sollte von der Verwendung “modifizierter Unterlassungserklärungen” aus dem Internet besser abgesehen werden. Deren Seriosität ist stets fragwürdig.

Beachten Sie unbedingt die Ihnen gesetzte Frist und nehmen Sie den Sachverhalt ernst. Ein Ignorieren der Abmahnung kann Sie teuer zu stehen kommen: Nicht nur eine gerichtliche einstweilige Verfügung droht, sondern es stehen auch weitere hohe Kosten an.

Mit it-recht-PLUS haben unsere Vertragsanwälte die Vereinbarung getroffen, Abgemahnten kostenlos und unverbindlich am Telefon eine Orientierung zu geben, damit Sie sich auf Wunsch für einen exzellenten rechtlichen Beistand entscheiden können.

Füllen Sie bequem unser Kontaktformular aus. Danach wird sich einer unserer spezialisierten Anwälte bei Ihnen melden. Er klärt Sie über die geeignete Vorgehensweise im Falle Ihrer Abmahnung auf und steht Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.

Nutzen Sie unser Angebot und sichern Sie sich jetzt kompetente Hilfe!

 

Wettbewerbsrechtliche Abmahnung im Auftrag des Herrn Tobias Schmitz

Written März 29th, 2013

 

Wir haben von einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung gegen einen Online-Händler bei Amazon (Bereich “B2C”) im Namen des Herrn Tobias Schmitz Kenntnis erlangt.

Grund der Rüge ist der vermeintlich fehlende Ausweis des Grundpreises in Bezug auf den Verkauf von Party-Absperrbändern.

Dies stelle einen Verstoß gegen die Preisangaben-Verordnung dar.

Der uns berichtete Gegenstandswert in diesem Fall beträgt 10.000 €.

Eine der Abmahnung beigefügte vorformulierte Unterlassungserklärung sollten Sie keinesfalls ungeprüft unterschreiben. Dies könnte zu nachteiligen Konsequenzen führen.

Darüber hinaus sollte von der Verwendung “modifizierter Unterlassungserklärungen” aus dem Internet besser abgesehen werden. Deren Seriosität ist nämlich fragwürdig.

Beachten Sie unbedingt die Ihnen gesetzte Frist und nehmen Sie den Sachverhalt ernst. Ein Ignorieren der Abmahnung kann Sie in größere Schwierigkeiten bringen: Gerichtliche einstweilige Verfügungen und weitere hohe Kosten drohen.

Mit it-recht-PLUS haben unsere Vertragsanwälte die Vereinbarung getroffen, Abgemahnten kostenlos und unverbindlich am Telefon eine Orientierung zu geben und sich nach Wunsch für einen exzellenten rechtlichen Beistand zu entscheiden.

Füllen Sie einfach unser Kontaktformular aus, damit sich einer unserer Vertragsanwälte bei Ihnen meldet. Er unterrichtet Sie umgehend über die geeignete Vorgehensweise im Falle Ihrer Abmahnung und wird Ihnen mit Rat und Tat zur Seite stehen.

Nutzen Sie unser Angebot und sichern Sie sich jetzt kompetente Hilfe!

 

Merkwürdiges Schreiben des Herrn Jan Oliver Siemer (Assessor Jur.)

Written März 26th, 2013

 

Einer Kundin unseres Hauses, die u. a. bei Amazon online mit elektronischen Geräten handelt, ging ein Schreiben (datiert auf den 20.03.2013) eines Herrn Ass. Jur. Jan O. Siemer aus Bremen zu.

Darin verweist der Rechtsassessor mit den Schwerpunkten Internet- und Wettbewerbsrecht die Onlinehändlerin auf angebliche Fehler in deren Internet-Auftritt.

So sei etwa die Widerrufsbelehrung fehlerhaft, da unerlaubterweise der Hinweis auf die veraltete BGB-InfoV gebraucht werde.

Herr Siemer hält sich auch nicht damit zurück, mit einem Urteil des OLG Hamm sowie einem Beschluss des LG Bochum die gefährliche Lage unterstreichend , freundlicherweise die vermeintlich korrekte Formulierung zum Beginn der Widerrufsfrist zu nennen.

Welch nette Hilfe mit selbstloser Absicht!

“Durch dieses Schreiben gehen Sie natürlich keinerlei Verpflichtungen ein”, erwähnt Jan O. Siemer weiter, und lässt es sich nicht nehmen, um eine kleine Spende in eigener Sache zu bitten. 

Falls man seinen Hinweis als hilfreich erachte, freue er sich über eine Aufwandspauschale.

Aber bitte nicht mehr als 40 €, denn Juristen haben’s nicht so nötig …

“Meine Aktion gegen das Abmahnunwesen im Internet, die sich ausschließlich durch freiwillige Zahlungen finanziert und fortführen lässt, würden Sie damit sehr unterstützen und fördern.” 

Es handelt sich um eine originelle Aktion, das muss man Herrn Ass. Jur. Jan Oliver Siemer zugestehen. Doch welches Motiv steckt wirklich hinter dem merkwürdigen Schreiben?

Offenbar wird hier versucht, unter einer Fassade der Art “Robin Hood für Abmahngefährdete” Geld zu verdienen. Über Sinn und Unsinn solcher unaufgefordert in die Welt verschickter Schreiben sollte sich jeder sein eigenes Urteil bilden.

 

Fakt ist: Wer als Onlinehändler gerne auf der sicheren Seite sein möchte, sollte seine(n) Shop(s) rechtlich absichern lassen. Wir empfehlen Ihnen hierfür, eines unserer Angebote in Anspruch zu nehmen. Sie wollen ein individuelles Angebot von uns haben? Kein Problem!

http://www.it-recht-plus.de/sichern-sie-sich-ihr-individuelles-angebot-von-it-recht-plus/

Wenn Sie zuerst einen kostenlosen Blick über Ihr aktuelles Online-Angebot wünschen, so registrieren Sie sich für unseren Stresstest! Darin suchen wir nach eventuell vorhandenen Fehlern, die Sie anfällig für teuere wettbewerbsrechtliche Abmahnungen der Konkurrenz machen.

http://www.it-recht-plus.de/der-kostenlose-it-recht-plus-stresstest/

 

Mit it-recht-PLUS haben unsere Vertragsanwälte die Vereinbarung getroffen, Abgemahnten kostenlos und unverbindlich am Telefon eine Orientierung zu geben und sich nach Wunsch für einen exzellenten rechtlichen Beistand zu entscheiden.

Füllen Sie einfach unser Kontaktformular aus, damit sich einer unserer Vertragsanwälte bei Ihnen meldet. Er unterrichtet Sie umgehend über die geeignete Vorgehensweise im Falle Ihrer Abmahnung und wird Ihnen mit Rat und Tat zur Seite stehen.

Nutzen Sie unser Angebot und sichern Sie sich jetzt kompetente Hilfe!

 

Abmahnung durch SBR Rechtsanwälte im Namen der RAL gGmbH

Written Februar 25th, 2013

 

Unseren Vertragsanwälten liegt aktuell eine Abmahnung der SBR Schuster Berger Bahr Ahrens Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mit Standorten in Düsseldorf und Hamburg vor.

Sie wurde ausgesprochen namens und in Vollmacht der RAL gemeinnützige GmbH aus Sankt Augustin. Hierbei handelt es sich um eine Firma, die schon seit 1927 im Bereich von Farben aktiv ist.

Dem Abgemahnten, einem Händler, der u. a. auf der Online-Plattform Amazon tätig ist, wird ein Verstoß gegen die Markenrechte an der geschützten Marke “RAL” vorgeworfen. Dieser soll zustande gekommen sein durch unerlaubte Werbung mit der Bezeichnung “RAL” beim Verkauf von Farbton-Karten. Außerdem wird ihm eine angebliche Verletzung der Firmenrechte der RAL gGmbH zur Last gelegt.

Des Weiteren sieht sich der Abgemahnte der Forderung nach Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung ausgesetzt. Er soll überdies entstandene Rechtsverfolgungskosten in Höhe von 2.667,60 € zzgl. MwSt. und Auslagen begleichen. Es wird ein recht hoher Gegenstandswert von 250.000 € zugrunde gelegt.

Eventuell weitere “Opfer” einer solchen Abmahnung sollten eine beigefügte und ausformulierte Unterlassungserklärung keinesfalls ungeprüft unterschreiben. Dies könnte zu nachteiligen Konsequenzen führen.

Darüber hinaus sollte von der Verwendung “modifizierter Unterlassungserklärungen” aus dem Internet besser abgesehen werden. Deren Seriosität ist stets fragwürdig.

Beachten Sie daher zwingend die Ihnen gesetzte Frist und nehmen Sie den Sachverhalt ernst. Ein Ignorieren der Abmahnung bringt Sie nämlich in größere Schwierigkeiten: Gerichtliche einstweilige Verfügungen und weitere hohe Kosten sind die bittere Folge.

Mit it-recht-PLUS haben unsere Vertragsanwälte die Vereinbarung getroffen, Abgemahnten kostenlos und unverbindlich am Telefon eine Orientierung zu geben und sich nach Wunsch für einen exzellenten rechtlichen Beistand zu entscheiden.

Füllen Sie einfach unser Kontaktformular aus, damit sich einer unserer Vertragsanwälte bei Ihnen meldet. Er unterrichtet Sie umgehend über die geeignete Vorgehensweise im Falle Ihrer Abmahnung und wird Ihnen mit Rat und Tat zur Seite stehen.

Nutzen Sie unser Angebot und sichern Sie sich jetzt kompetente Hilfe!

 

SCHÜTZ Neue Medien GmbH lässt Fehler im Widerrufsrecht abmahnen

Written Februar 7th, 2013

 

Wir haben von einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung gegen einen Amazon-Händler durch die Rechtsanwälte Estel & Feise mit Sitz in Berlin im Namen der SCHÜTZ Neue Medien GmbH aus Munderkingen Kenntnis erlangt.

Beanstandet wird die Verwendung einer mangelhaften Widerrufsbelehrung in Bezug auf den Fristbeginn des Widerrufes.

Von dem Abgemahnten sind die Unterzeichnung und Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages verlangt. Der uns berichtete Gegenstandswert beträgt 10.000 €.

Eine der Abmahnung beigefügte ausformulierte Unterlassungserklärung sollten Sie keinesfalls ungeprüft unterschreiben. Dies könnte zu nachteiligen Konsequenzen führen.

Darüber hinaus sollte von der Verwendung “modifizierter Unterlassungserklärungen” aus dem Internet besser abgesehen werden. Deren Seriosität ist fragwürdig.

Beachten Sie unbedingt die Ihnen gesetzte Frist und nehmen Sie den Sachverhalt ernst. Ein Ignorieren der Abmahnung kann Sie in größere Schwierigkeiten bringen: Gerichtliche einstweilige Verfügungen und weitere hohe Kosten drohen.

Mit it-recht-PLUS haben unsere Vertragsanwälte die Vereinbarung getroffen, Abgemahnten kostenlos und unverbindlich am Telefon eine Orientierung zu geben und sich nach Wunsch für einen exzellenten rechtlichen Beistand zu entscheiden.

Wenn Sie also unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich einer unserer Vertragsanwälte bei Ihnen. Er unterrichtet Sie über die geeignete Vorgehensweise im Falle Ihrer Abmahnung und wird Ihnen mit Rat und Tat zur Seite stehen.

Nutzen Sie unser Angebot und sichern Sie sich jetzt kompetente Hilfe!

 

Forever Living Products Germany GmbH lässt durch Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte Abmahnung aussprechen

Written Januar 12th, 2013

 

Wir haben von einer wettbewerbs- und urheberrechtlichen Abmahnung gegen einen Amazon-Händler durch die Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte im Namen der Forever Living Products Germany GmbH mit Standorten in Frankfurt am Main und München Kenntnis erlangt.

Beanstandet wird neben einer mangelhaften Widerrufsbelehrung auch eine Verletzung des Urheberrechtes an Werbefotos beim Verkauf von “Aloe-Vera”-Produkten.

Von dem Abgemahnten sind die Unterzeichnung und Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages verlangt. Der uns berichtete Gegenstandswert beträgt 20.000 €.

Eine der Abmahnung beigefügte ausformulierte Unterlassungserklärung sollten Sie keinesfalls ungeprüft unterschreiben. Dies könnte zu nachteiligen Konsequenzen führen.

Darüber hinaus sollte von der Verwendung “modifizierter Unterlassungserklärungen” aus dem Internet besser abgesehen werden. Deren Seriosität ist fragwürdig.

Beachten Sie unbedingt die Ihnen gesetzte Frist und nehmen Sie den Sachverhalt ernst. Ein Ignorieren der Abmahnung kann Sie in größere Schwierigkeiten bringen: Gerichtliche einstweilige Verfügungen und weitere hohe Kosten drohen.

Mit it-recht-PLUS haben unsere Vertragsanwälte die Vereinbarung getroffen, Abgemahnten kostenlos und unverbindlich am Telefon eine Orientierung zu geben und sich nach Wunsch für einen exzellenten rechtlichen Beistand zu entscheiden.

Wenn Sie also unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich einer unserer Vertragsanwälte bei Ihnen. Er unterrichtet Sie über die geeignete Vorgehensweise im Falle Ihrer Abmahnung und wird Ihnen mit Rat und Tat zur Seite stehen.

Nutzen Sie unser Angebot und sichern Sie sich jetzt kompetente Hilfe!

 

Zweibrüder Optoelectronics GmbH & Co. KG lässt irreführende Werbung abmahnen

Written Januar 11th, 2013

 

Wir haben von einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung gegen einen Amazon-Händler im Auftrag der Zweibrüder Optoelectronics GmbH & Co. KG mit Sitz in Solingen Kenntnis erlangt.

Gerügt wird ein Verstoß gegen das Werberecht aufgrund angeblich irreführender Werbung bei der Leuchtdauer-Angabe von LED-Taschenlampen.

Von dem Abgemahnten sind die Unterzeichnung und Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages verlangt.

Eine der Abmahnung beigefügte ausformulierte Unterlassungserklärung sollten Sie keinesfalls ungeprüft unterschreiben. Dies könnte zu nachteiligen Konsequenzen führen.

Darüber hinaus sollte von der Verwendung “modifizierter Unterlassungserklärungen” aus dem Internet besser abgesehen werden. Deren Seriosität ist fragwürdig.

Beachten Sie unbedingt die Ihnen gesetzte Frist und nehmen Sie den Sachverhalt ernst. Ein Ignorieren der Abmahnung kann Sie in größere Schwierigkeiten bringen: Gerichtliche einstweilige Verfügungen und weitere hohe Kosten drohen.

Mit it-recht-PLUS haben unsere Vertragsanwälte die Vereinbarung getroffen, Abgemahnten kostenlos und unverbindlich am Telefon eine Orientierung zu geben und sich nach Wunsch für einen exzellenten rechtlichen Beistand zu entscheiden.

Wenn Sie also unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich einer unserer Vertragsanwälte bei Ihnen. Er unterrichtet Sie über die geeignete Vorgehensweise im Falle Ihrer Abmahnung und wird Ihnen mit Rat und Tat zur Seite stehen.

Nutzen Sie unser Angebot und sichern Sie sich jetzt kompetente Hilfe!

 

“World of Video Tümmers” lässt durch APW Rechtsanwälte & Notar wettbewerbsrechtlichen Verstoß abmahnen

Written Dezember 6th, 2012

 

Die APW Rechtsanwälte & Notar (Auffenberg, Petzold und Witte) aus Dortmund, bisher lediglich im Bereich von “Filesharing”-Abmahnungen bekannt geworden, haben eine Abmahnung wegen angeblicher Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht im Namen der Firma World of Video Tümmers (Inhaber: Rainer Heumann) mit Sitz in Düsseldorf ausgesprochen.

Gerügt wird die angeblich fehlende Angabe der Rücksendekosten (“40-Euro-Klausel”) innerhalb des Widerrufsrechtes.

Von dem Abgemahnten sind die Unterzeichnung und Abgabe einer strafbewährten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung der Rechtsverfolgungskosten in Höhe von 899,40 € gefordert.

Betroffenen legen wir aus Erfahrung nahe, eine von der Kanzlei APW Rechtsanwälte & Notar ausformuliert mitgeschickte Unterlassungserklärung nicht ohne vorherige juristische Prüfung zu unterzeichnen. Es drohen ansonsten erhebliche Nachteile.

Des Weiteren raten wir dringend von der Verwendung “modifizierter Unterlassungserklärungen” aus dem Internet ab. Deren Seriosität ist fragwürdig.

Auf gar keinen Fall sollten Sie die Abmahnung und die darin gesetzte Frist ignorieren, da eine gerichtliche einstweilige Verfügung und damit verbunden hohe Kosten daraus resultieren können.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Vereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte, deren Spezialgebiet das IT-Recht ist und die in Saarbrücken Ihren Sitz haben, gerne dazu bereit erklärt, Abgemahnte kostenlos und unverbindlich telefonisch zu informieren.

Dadurch erhält jeder die Möglichkeit, sich für einen besonders qualifizierten rechtlichen Beistand zu entscheiden.

Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich einer von unseren im IT-Recht versierten Anwälten bei Ihnen, um Sie über die geeignete Vorgehensweise im Falle einer Abmahnung durch die APW Rechtsanwälte & Notar zu informieren.

Nutzen Sie jetzt unser Angebot.

Sichern Sie sich kompetente Hilfe!

 

Wettbewerbsrechtliche Abmahnung im Namen der Transhansa GmbH

Written September 25th, 2012

 

Wir haben Kenntnis erlangt von einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung im Auftrag der Transhansa GmbH mit Sitz in Hamburg.

Der Betroffene ist ein Onlinehändler auf der Plattform Amazon im Bereich “B2C” (Verkauf an Privatpersonen).

Gerügt wird die vermeintlich mangelhafte Umsetzung der sogenannten Button-Lösung.

Von dem Abgemahnten sind die Unterzeichnung und Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung entstandener Rechtsverfolgungskosten verlangt. Der uns berichtete Gegenstandswert beträgt 15.000 €.

Wir empfehlen Betroffenen, die von der Gegenseite in diesem Fall ausformuliert mitgeschickte Unterlassungserklärung nicht ungeprüft zu unterschreiben, da sie zu Nachteilen führen könnte.

Auch ist es sinnvoll, die Höhe der Vertragsstrafe überprüfen zu lassen. Eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist sollten Sie niemals ignorieren! Es drohen eine gerichtliche einstweilige Verfügung und damit verbunden hohe Kosten.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Vereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte bereit erklärt, Abgemahnte kostenlos und unverbindlich am Telefon zu informieren und so jedem die Möglichkeit zu geben, sich für einen besonders qualifizierten rechtlichen Beistand zu entscheiden.

Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich einer unserer Vertragsanwälte bei Ihnen, um Sie über die geeignete Vorgehensweise gegen eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung im Namen der Transhansa GmbH aufzuklären.

Nutzen Sie unser Angebot und sichern Sie sich jetzt kompetente Hilfe!

 

Markenrechtliche Abmahnung im Namen der Robert Klingel OHG

Written August 28th, 2012

 

Wir haben von einer markenrechtlichen Abmahnung erfahren, die im Namen der Robert Klingel OHG mit Sitz in Pforzheim ausgesprochen wurde. Davon betroffen ist ein Onlinehändler auf der Plattform Amazon im Bereich “B2C”.

Gerügt wird eine angebliche Markenrechtsverletzung an der Marke “MONA” beim Verkauf von Kleidung.

Von dem Abgemahnten sind die Unterzeichnung und Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung entstandener Rechtsverfolgungskosten verlangt.

Der angesetzte Streitwert beträgt unserer Kenntnis nach 150.000 €.

Wir empfehlen Betroffenen, eine vorformulierte Unterlassungserklärung keinesfalls ohne juristische Prüfung zu unterschreiben, da sie zu Nachteilen führen könnte.

Auch ist es sinnvoll, die Höhe der Vertragsstrafe prüfen zu lassen. Eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist sollten Sie niemals ignorieren! Es drohen gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbunden hohe Kosten.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Vereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte bereit erklärt, Abgemahnte kostenlos und unverbindlich am Telefon zu informieren und so jedem die Möglichkeit zu geben, sich für einen besonders kompetenten rechtlichen Beistand zu entscheiden.

Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich einer unserer Vertragsanwälte bei Ihnen, um Sie über die geeignete Vorgehensweise bei einer markenrechtlichen Abmahnung im Auftrag der Robert Klingel OHG aufzuklären.

Nutzen Sie unser Angebot und sichern Sie sich qualifizierte Hilfe!