Posts tagged ‘negele zimmel greuter beller’

Filmwerk “TeenieVision – Wild Country Babes” Gegenstand urheberrechtlicher Abmahnungen

Written Mai 10th, 2013

 

Die Rechtsanwälte Negele, Zimmel, Greuter, Beller mit Sitz in Augsburg sprechen derzeit Abmahnungen im Namen der DBM Video Vertrieb GmbH wegen Urheberrechtsverstößen durch “Filesharing” in Online-Tauschbörsen gegen das Filmwerk TeenieVision – Wild Country Babes aus.

Die Vorgehensweise der Kanzlei Negele, Zimmel, Greuter, Beller entspricht dabei im Wesentlichen der anderer Abmahner.

Gefordert sind die Unterzeichnung und Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages.

Betroffenen legen wir nahe, die von der Gegenseite vorformulierte Unterlassungserklärung nicht ohne anwaltliche Prüfung zu unterschreiben, da sie zu Nachteilen führen könnte.

Vorsichtig zu behandeln sind auch “modifizierte Unterlassungserklärungen” aus dem Internet. Von deren Verwendung ist abzuraten.

Überdies sollten Abgemahnte eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist niemals ignorieren! Ansonsten drohen gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbunden hohe Kosten.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Vereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte bereit erklärt, Abgemahnte kostenlos und unverbindlich am Telefon zu informieren und so jedem die Möglichkeit zu geben, sich für einen besonders qualifizierten rechtlichen Beistand zu entscheiden.

Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, dann meldet sich einer unserer Vertragsanwälte bei Ihnen, um Sie über die geeignete Vorgehensweise im Falle einer Abmahnung durch die Rechtsanwälte Negele, Zimmel, Greuter, Beller im Namen der Firma DBM Videovertrieb aufzuklären.

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Filmwerk “Inzest” Gegenstand urheberrechtlicher Abmahnungen

Written Dezember 3rd, 2012

 

Die Rechtsanwälte Negele, Zimmel, Greuter, Beller Partnerschaftsgesellschaft mahnt zurzeit Urheberrechtsverletzungen durch sogenanntes “Filesharing” in Online-Tauschbörsen an dem Filmwerk Inzest ab. Der Auftraggeber und Rechte-Inhaber ist die BB Video GmbH.

Die Vorgehensweise der Kanzlei Negele, Zimmel, Greuter, Beller deckt sich weitgehend mit der anderer “Abmahnkanzleien”: Es sind die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages (Höhe hier: 850 €) gefordert.

Abgemahnten empfehlen wir, eine vorformulierte Unterlassungserklärung nicht ohne anwaltliche Prüfung zu unterschreiben, da sie zu Nachteilen führen könnte.

Ebenso vorsichtig zu behandeln sind “modifizierte Unterlassungserklärungen” aus dem Internet. Deren Seriosität ist fragwürdig.

Betroffene sollten eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist niemals ignorieren, weil ansonsten gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbunden hohe Kosten drohen.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Vereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte bereit erklärt, Abgemahnte kostenlos und unverbindlich am Telefon zu informieren und so jedem die Möglichkeit zu geben, sich für einen besonders qualifizierten rechtlichen Beistand zu entscheiden.

Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich einer unserer Vertragsanwälte bei Ihnen, um Sie über die geeignete Vorgehensweise im Fall einer Abmahnung durch die Negele Zimmel Greuter Beller Rechtsanwälte im Auftrag der Firma BB Video zu unterrichten.

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http://it-recht-plus.blogspot.de/2012/12/film-inzest-gegenstand.html

 

Video Art Holland lässt über Anwaltskanzlei Negele, Zimmel, Greuter, Beller Urheberrechtsverstöße abmahnen

Written Oktober 26th, 2012

 

Die Rechtsanwälte Negele, Zimmel, Greuter, Beller Partnerschaftsgesellschaft mahnt zurzeit Urheberrechtsverletzungen durch sogenanntes “Filesharing” in Online-Tauschbörsen an dem Filmwerk Home Alone Teens 4 ab. Der Auftraggeber und Rechte-Inhaber ist die Firma Video Art Holland.

Die Vorgehensweise der Kanzlei Negele, Zimmel, Greuter, Beller deckt sich weitgehend mit der anderer “Abmahnkanzleien”: Es sind die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages (Höhe: 750 €) gefordert.

Abgemahnten empfehlen wir, eine vorformulierte Unterlassungserklärung nicht ohne anwaltliche Prüfung zu unterschreiben, da sie zu Nachteilen führen könnte. Ebenso vorsichtig zu behandeln sind “modifizierte Unterlassungserklärungen” aus dem Internet. Deren Seriosität ist fragwürdig.

Betroffene sollten eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist niemals ignorieren, weil sonst gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbunden hohe Kosten drohen.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Vereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte bereit erklärt, Abgemahnte kostenlos und unverbindlich am Telefon zu informieren und so jedem die Möglichkeit zu geben, sich für einen besonders qualifizierten rechtlichen Beistand zu entscheiden.

Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich einer unserer Vertragsanwälte bei Ihnen, um Sie über die geeignete Vorgehensweise bei einer Abmahnung durch die Negele Zimmel Greuter Beller Rechtsanwälte im Auftrag der Firma Video Art Holland zu unterrichten.

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Film “Sasha Grey and friends” Gegenstand urheberrechtlicher Abmahnungen

Written Oktober 21st, 2012

 

Die Rechtsanwälte Negele, Zimmel, Greuter, Beller Partnerschaftsgesellschaft mahnt zurzeit Urheberrechtsverletzungen durch sogenanntes “Filesharing” in Online-Tauschbörsen an dem Filmwerk Sasha Grey and friends ab. Der Auftraggeber und Rechte-Inhaber ist die LFP Video Group.

Die Vorgehensweise der Kanzlei Negele, Zimmel, Greuter, Beller deckt sich weitgehend mit der anderer “Abmahnkanzleien”: Es sind die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages (Höhe: 850 €) gefordert.

Abgemahnten empfehlen wir, eine vorformulierte Unterlassungserklärung nicht ohne anwaltliche Prüfung zu unterschreiben, da sie zu Nachteilen führen könnte. Ebenso vorsichtig zu behandeln sind “modifizierte Unterlassungserklärungen” aus dem Internet. Deren Seriosität ist nicht sichergestellt.

Betroffene sollten eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist niemals ignorieren, weil sonst gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbunden hohe Kosten drohen.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Vereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte bereit erklärt, Abgemahnte kostenlos und unverbindlich am Telefon zu informieren und so jedem die Möglichkeit zu geben, sich für einen besonders qualifizierten rechtlichen Beistand zu entscheiden.

Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich einer unserer Vertragsanwälte bei Ihnen, um Sie über die geeignete Vorgehensweise bei einer Abmahnung durch die Negele Zimmel Greuter Beller Rechtsanwälte im Auftrag der Firma LFP Video Group zu unterrichten.

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LFP Video Group lässt durch Negele, Zimmel, Greuter, Beller Rechtsanwälte weitere Abmahnungen aussprechen

Written August 25th, 2012

 

Die Anwaltskanzlei Negele, Zimmel, Greuter, Beller mahnt zurzeit Urheberrechtsverletzungen durch sogenanntes “Filesharing” in Online-Tauschbörsen an dem Filmwerk She takes it on the chin ab. Der Auftraggeber und Rechte-Inhaber ist die LFP Video Group.

Die Vorgehensweise der Kanzlei Negele, Zimmel, Greuter, Beller deckt sich weitgehend mit der anderer “Abmahnkanzleien”: Es sind die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages gefordert.

Abgemahnten empfehlen wir, eine vorformulierte Unterlassungserklärung nicht ohne anwaltliche Prüfung zu unterschreiben, da sie zu Nachteilen führen könnte. Ebenso vorsichtig zu behandeln sind “modifizierte Unterlassungserklärungen” aus dem Internet. Deren Seriosität ist nicht sichergestellt.

Betroffene sollten eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist niemals ignorieren, weil sonst gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbunden hohe Kosten drohen.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Vereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte bereit erklärt, Abgemahnte kostenlos und unverbindlich am Telefon zu informieren und so jedem die Möglichkeit zu geben, sich für einen besonders qualifizierten rechtlichen Beistand zu entscheiden.

Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich einer unserer Vertragsanwälte bei Ihnen, um Sie über die geeignete Vorgehensweise bei einer Abmahnung durch die Negele Zimmel Greuter Beller Rechtsanwälte im Auftrag der Firma LFP Video Group zu unterrichten.

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M.I.C.M. Mircom lässt nach wie vor über Negele, Zimmel, Greuter, Beller Rechtsanwälte Urheberrechtsverstöße ahnden

Written August 19th, 2012

 

Die Anwaltskanzlei Negele, Zimmel, Greuter, Beller mahnt zurzeit Urheberrechtsverstöße durch sogenanntes “Filesharing” in Online-Tauschbörsen gegen das Filmwerk That cougar f*cks like an animal 4 ab. Der Auftraggeber und Rechte-Inhaber ist die M.I.C.M. Mircom International Content Management & Consulting Ltd.

Die Vorgehensweise der Kanzlei Negele, Zimmel, Greuter, Beller deckt sich weitgehend mit der anderer Kanzleien: Es sind die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages gefordert.

Abgemahnten empfehlen wir, eine vorformulierte Unterlassungserklärung nicht ohne anwaltliche Prüfung zu unterschreiben, da sie zu Nachteilen führen könnte. Ebenso vorsichtig zu behandeln sind “modifizierte Unterlassungserklärungen” aus dem Internet. Deren Seriosität ist nicht sichergestellt.

Betroffene sollten eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist niemals ignorieren, weil sonst gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbunden hohe Kosten drohen.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Vereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte bereit erklärt, Abgemahnte kostenlos und unverbindlich am Telefon zu informieren und so jedem die Möglichkeit zu geben, sich für einen besonders qualifizierten rechtlichen Beistand zu entscheiden.

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LFP Video Group lässt durch Anwaltskanzlei Negele, Zimmel, Greuter, Beller Urheberrechtsverstöße gegen den Film She can take all 13 inches abmahnen

Written August 8th, 2012

 

Die Anwaltskanzlei Negele, Zimmel, Greuter, Beller mahnt zurzeit Urheberrechtsverletzungen durch sogenanntes “Filesharing” in Online-Tauschbörsen an dem Filmwerk She can take all 13 inches ab. Der Auftraggeber und Rechte-Inhaber ist die LFP Video Group.

Die Vorgehensweise der Kanzlei Negele, Zimmel, Greuter, Beller deckt sich weitgehend mit der anderer “Abmahnkanzleien”: Es sind die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages in Höhe von 850 € gefordert.

Abgemahnten empfehlen wir, eine vorformulierte Unterlassungserklärung nicht ohne anwaltliche Prüfung zu unterschreiben, da sie zu Nachteilen führen könnte. Ebenso vorsichtig zu behandeln sind “modifizierte Unterlassungserklärungen” aus dem Internet. Deren Seriosität ist nicht sichergestellt.

Betroffene sollten eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist niemals ignorieren, weil sonst gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbunden hohe Kosten drohen.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Vereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte bereit erklärt, Abgemahnte kostenlos und unverbindlich am Telefon zu informieren und so jedem die Möglichkeit zu geben, sich für einen besonders qualifizierten rechtlichen Beistand zu entscheiden.

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Anwaltskanzlei Negele, Zimmel, Greuter, Beller mahnt i. A. der Firma M.I.C.M. Mircom Urheberrechtsverstöße gegen den Film Teacher’s got a tight pussy 4 ab

Written August 1st, 2012

 

Die Anwaltskanzlei Negele, Zimmel, Greuter, Beller mahnt zurzeit Urheberrechtsverstöße durch sogenanntes “Filesharing” in Online-Tauschbörsen gegen das Filmwerk Teacher’s got a tight pussy 4 ab. Der Auftraggeber und Rechte-Inhaber ist die M.I.C.M. Mircom International Content Management & Consulting Ltd.

Die Vorgehensweise der Kanzlei Negele, Zimmel, Greuter, Beller deckt sich weitgehend mit der anderer Kanzleien: Es sind die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages gefordert.

Abgemahnten empfehlen wir, eine vorformulierte Unterlassungserklärung nicht ohne anwaltliche Prüfung zu unterschreiben, da sie zu Nachteilen führen könnte. Ebenso vorsichtig zu behandeln sind “modifizierte Unterlassungserklärungen” aus dem Internet. Deren Seriosität ist nicht sichergestellt.

Betroffene sollten eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist niemals ignorieren, weil sonst gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbunden hohe Kosten drohen.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Vereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte bereit erklärt, Abgemahnte kostenlos und unverbindlich am Telefon zu informieren und so jedem die Möglichkeit zu geben, sich für einen besonders qualifizierten rechtlichen Beistand zu entscheiden.

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LFP Video Group lässt durch Anwaltskanzlei Negele, Zimmel, Greuter, Beller Verletzungen des Urheberrechts an dem Werk This ain´t the smurfs xxx abmahnen

Written Juli 22nd, 2012

 

Die Anwaltskanzlei Negele, Zimmel, Greuter, Beller mahnt gerade Urheberrechtsverstöße durch sogenanntes “Filesharing” in Online-Tauschbörsen gegen das Filmwerk This ain’t the smurfs xxx ab. Auftraggeber und Rechte-Inhaber ist die LFP Video Group.

Die Vorgehensweise der Kanzlei Negele, Zimmel, Greuter, Beller deckt sich weitgehend mit der anderer Kanzleien: Es sind die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages gefordert.

Abgemahnten empfehlen wir, eine vorformulierte Unterlassungserklärung nicht ohne anwaltliche Prüfung zu unterschreiben, da sie zu Nachteilen führen könnte. Ebenso vorsichtig zu behandeln sind “modifizierte Unterlassungserklärungen” aus dem Internet. Deren Seriosität ist nicht sichergestellt.

Betroffene sollten eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist niemals ignorieren, weil sonst gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbunden hohe Kosten drohen.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Vereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte bereit erklärt, Abgemahnte kostenlos und unverbindlich am Telefon zu informieren und so jedem die Möglichkeit zu geben, sich für einen besonders qualifizierten rechtlichen Beistand zu entscheiden.

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M.I.C.M. MIRCOM International Content Management & Consulting lässt Verstöße gegen das Urheberrecht abmahnen

Written Juli 13th, 2012

Die Anwaltskanzlei Negele, Zimmel, Greuter, Beller mahnt derzeit Urheberrechtsverletzungen durch sogenanntes “Filesharing” in Online-Tauschbörsen an dem Werk Uncut TV Series – All Girl Seduction ab. Auftraggeber und Rechte-Inhaber ist die Firma M.I.C.M. (MIRCOM International Content Management & Consulting).

Die Vorgehensweise der Kanzlei Negele, Zimmel, Greuter, Beller deckt sich weitgehend mit der anderer Kanzleien: Es sind die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrags gefordert.

Abgemahnten empfehlen wir, eine vorformulierte Unterlassungserklärung nicht ohne anwaltliche Prüfung zu unterschreiben, da sie zu Nachteilen führen könnte. Vorsichtig zu behandeln sind auch “modifizierte Unterlassungserklärungen” aus dem Internet.

Betroffene sollten eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist niemals ignorieren, weil sonst gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbunden hohe Kosten drohen.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Vereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte bereit erklärt, Abgemahnte kostenlos und unverbindlich am Telefon zu informieren und so jedem die Möglichkeit zu geben, sich für einen besonders qualifizierten rechtlichen Beistand zu entscheiden.

Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich einer unserer Vertragsanwälte bei Ihnen, um Sie über die geeignete Vorgehensweise bei einer Abmahnung durch die Negele Zimmel Greuter Beller Rechtsanwälte im Auftrag der Firma M.I.C.M. zu unterrichten.

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