Urheberrechtliche Abmahnungen durch Waldorf-Frommer im Auftrag der Twentieth Century Fox Home Entertainment GmbH

Uns liegen erneut gleich mehrere Abmahnungen durch die Münchner Kanzlei Waldorf-Frommer vor. Als Grund der Abmahnung wird die illegale Verbreitung über das Filesharing- bzw. P2P-Netzwerk „bittorrent“ genannt. Konkret sollen die Filme „Let’s be Cops – Die Party Bullen“ und „Maze Runner- Die Auserwählten im Labyrinth“.

 

Kann ich die „Abmahnung“ ignorieren?

 

Viele Betroffene glauben im ersten Moment nach Erhalt der Abmahnung an Abzocke oder Betrug. Allerdings sollte eine Waldorf-Frommer Abmahnung durchaus ernst genommen werden. Keinesfalls sollte die Abmahnung ignoriert oder gar eigenmächtig Kontakt zu den Anwälten aufgenommen werden. Nehmen Sie die gesetzten Fristen ernst und setzen Sie sich mit einem spezialisierten Anwalt in Verbindung.

 

Hafte ich für das Tauschbörsenangebot?

 

Wer haftet kommt selbstverständlich auf den Einzelfall an. Daher sollte eine Prüfung durch einen erfahrenen Anwalt erfolgen. Die Verteidigungschancen für den Anschlussinhaber stehen jedenfalls gut, wenn er die behauptete Rechtsverletzung nicht selbst begangen hat. Dargelegt werden kann dann zum Beispiel, dass der Partner, die Kinder, Mitbewohner oder gar ein Unbekannter haften könnte. Keinesfalls sollte dies allerdings ins Blaue hinein behauptet werden, da Konstellationen denkbar sind, in denen trotzdem Pflichten durch den Anschlussinhaber verletzt sein könnten.

 

Soll ich eine modifizierte Unterlassungserklärung abgeben?

 

Allerhöchste Vorsicht ist natürlich bei modifizierten Unterlassungserklärungen aus dem Internet geboten. Diese haben mit dem konkreten Sachverhalt nichts zu tun. Sollte der beauftragte Anwalt zu dem Ergebnis kommen, dass es im Einzelfall ratsam ist, eine Unterlassungserklärung abzugeben, so sollte diese auch stets durch den Anwalt entworfen werden. Die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung sollte ebenfalls nicht abgegeben werden.

 

Unsere Vertragsanwälte empfehlen:

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Abmahnung durch die Kanzlei Waldorf Frommer i. A. der Universum Film GmbH

Wir haben erfahren, dass die Firma Universum Film GmbH, vertreten durch die Rechtsanwälte Waldorf Frommer, Abmahnungen ausspricht.

Gegenstand der Abmahnungen sind angebliche Urheberrechtsverletzungen, die der Abgemahnte begangen haben soll.

Gefordert werden u.a. die Abgabe einer Unterlassungserklärung und die Zahlung der Rechtsanwaltskosten.

 

Unsere Vertragsanwälte empfehlen:

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Abmahnung durch Sasse & Partner i.A. der Splendid Film GmbH

Unsere Vertragsanwälte haben uns von einer Abmahnung durch die Rechtsanwälte  Sasse & Partner im Auftrag der Splendid Film GmbH berichtet.

Grund für die Abmahnung sind angebliche Urheberrechtsverletzungen, die betroffenen Anschlussinhaber begangen haben sollen. Gefordert werden u.a. die Zahlung eines pauschalen Betrages.

Unsere Vertragsanwälte empfehlen:

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Abmahnung durch RA Sebastian i.A. der DigiRights Administration GmbH

Wir haben erfahren, dass die Firma DigiRights Administration GmbH, vertreten durch den Berliner Rechtsanwalt DANIEL SEBASTIAN, Abmahnungen ausspricht.

Gefordert werden u.a. die Abgabe einer Unterlassungserklärung und die Zahlung der Rechtsanwaltskosten.

Unsere Vertragsanwälte empfehlen:

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Abmahnung durch Rechtsanwälte Rasch im Namen von der Universal Music GmbH

  Wir haben Kenntnis erlangt von einer urheberrechtlichen Abmahnung, ausgesprochen wegen vermeintlichem „Filesharings“ in Online-Tauschbörsen durch die Rechtsanwälte Rasch.  Auftraggeber ist die Universal Music GmbH. Es geht um eine Urheberrechtsverletzung bezüglich des Albums “Glücksgefühle” von Beatrice Egli. Anschlussinhaber sollen das Album heruntergeladen und somit automatisch auf einer Tauschbörse anderen Nutzern unerlaubt zum Download angeboten haben.[…]

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