Urheberrechtliche Abmahnung durch Anwaltskanzlei Hild & Kollegen im Auftrag von Annette Gauerke

Aktuell liegt uns eine urheberrechtliche Abmahnung der Kanzlei Hild & Kollegen aus Augsburg im Auftrag von Annette Gauerke vor.

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Die Firma Debcon und die Verjährung

Regelmäßig gehen hier mehr oder weniger kreative Schreiben der Firma Debcon GmbH ein, mit denen Sie die Mandanten zur Zahlung vermeintlicher Forderungen aus vermeintlichen Urheberrechtsverletzung durch Filesharing bewegen will. So auch diese Woche. Im vorliegenden Schreiben verweist die Bottroper Firma auf eine Entscheidung des BGH vom 15.01.2015, Az: I ZR 148/13. In fettgedruckten Lettern prangt in der Seitenmitte des Schriftsatzes folgende Aussage:

„Verjährung für Lizenzschaden 10 Jahre“.

 

Zum Hintergrund

Nun hat der BGH tatsächlich in oben zitierter Entscheidung eine 10 jährige Verjährungsfrist angenommen, allerdings ging es hierbei um das Zugänglichmachen von Fotografien im Internet. Der zugrundeliegende Anspruch war ein Anspruch aus Lizenzanalogie. Hierbei ging der BGH davon aus, dass die regelmäßige Verjährungsfrist gemäß §§195, 199 BGB nicht anzuwenden sei, vielmehr sei der Schadensersatzanspruch ein deliktischer und die Verjährung müsse sich mithin nach § 852 BGB richten.

Äußerst zweifelhaft ist allerdings, ob genannte Entscheidung auf den Fall des Filesharings übertragbar ist. Gute Gründe sprechen dagegen. Der BGH führt an, dass im Rahmen der § 102 Satz 2 UrhG, § 852 BGB die „Herausgabe des durch die Verletzung eines Urheberrechts erlangten Gebrauchsvorteils im Wege der Zahlung einer fiktiven Lizenzgebühr verlangt werden“ kann. Das Amtsgericht Köln hat in seiner Entscheidung vom 08.07.2015 (Az. 125 C 517/14) hierzu ausgeführt, dass mit dem Download des Werkes lediglich die Befreiung von der Verbindlichkeit, eine entsprechende Vergütung für die eigene Nutzung des Werkes zu zahlen, erspart bleibt. Gespart wird dann zum Beispiel der Kauf der DVD. Durch den Upload, der die eigentliche Urheberrechtsverletzung darstellt, erlangt der Filesharer nichts. Im Gegensatz dazu erlangt der Rechteverletzer im zitierten Fall des BGH die ersparte Lizenzgebühr.

 

Zum Vorgehen

Sollten Sie ein Schreiben der Firma Debcon erhalten haben, sollten die darin geltend gemachten Ansprüche stets im Einzelfall überprüft werden.

 

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Urheberrechtliche Abmahnung von Movie Box und Show Box Nutzern durch Rechtsanwälte Waldorf-Frommer aus München im Auftrag der Getty Images, Sony Music, Warner Bros., Tele München, Constantin Film, Twentieth Century Fox, Universum Film u.A.

Aktuell werden Abmahnung an Benutzer der IOS App „Movie Box“ („Show Box“ bei Android Smartphones) versendet.

Zunächst mag der Erhalt einer solchen Abmahnung für Erstaunen sorgen, gehen doch die meisten Nutzer davon aus, dass es sich bei den Apps um Streaming Dienste handelt. Allerdings funktionieren diese nach dem gleichen Prinzip wie zum Beispiel Popcorn Time: Die Filme werden beim Ansehen über einen BitTorrent heruntergeladen.

Sobald Inhalte heruntergeladen werden, steht eine Urheberrechtsverletzung im Raum. Die Unkenntnis der Nutzer über das genaue Funktionieren dieser Apps und Dienste, kann den Urheberrechtsverletzungen nicht entgegen gehalten werden.

 

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Zum Valentinstag: Abmahnung wegen angeblicher Urheberrechtsverletzung an dem Film „Für immer Single“ durch die Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrag der Universal Film GmbH

Gegenstand der Abmahnung soll die Verbreitung des Films „Für immer Single“ über die Internettauschbörse „bitorrent“, sowie „eMule“. Die 2014 veröffentlichte Filmkomödie handelt von drei Freunden, die beschließen Single zu bleiben (Achtung Spoiler!), dann aber doch ihre Traumfrau treffen und sich verlieben. Auch hier werde eine strafbewehrte Unterlassungserklärung, sowie Schadensersatz und die Erstattung der Rechtsanwaltskosten gefordert.

Haben sie eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer erhalten?

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Urheberrechtliche Abmahnung der Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft mbH im Auftrag der Echo Alpha Inc. dba EA Productions/ Evil Angel wegen „Lex Steele: Double Teamed“.

Eine Abmahnung stellt für Betroffene meist eine große Verunsicherung dar. Eine noch größere Überraschung dürfte in diesen Tagen Anschlussinhaber ereilen, denen vorgeworfen wird, Filme aus dem Bereich der Erwachsenenunterhaltung über ein Filesharing Netzwerk zum Download angeboten und damit öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Gefordert wird u.a. die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung.

 

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