Wir wurden informiert, dass die Splendit Film GmbH, vertreten durch die RAe Sasse und Partner, urheberrechtliche Abmahnungen ausgesprochen hat.
Grund hierfür sind angebliche Urheberrechtsverletzungen des Films „Tekken“, die die Abgemahnten mittels eines sogenannten Filesharing-Systems begangen haben sollen.
Gefordert werden u.a. die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, die Löschung des Films von der Festplatte, sowie die Zahlung eines pauschalierten Schadenersatzes in Höhe von 800,00 Euro.
Unsere Vertragsanwälte empfehlen:
Unterschreiben Sie niemals ungeprüft eine vom Abmahner vorformulierte Unterlassungserklärung, denn diese ist oft deutlich zu weitgehend formuliert! Finger weg auch von sogenannten „modifizierten Unterlassungserklärungen“ aus dem Internet, die nichts mit Ihrer konkreten Abmahnung zu tun haben!
Andernfalls drohen hohe Folgekosten, da eine Unterlassungserklärung Sie lebenslang gegenüber dem Abmahner verpflichtet und schon kleinste Fehler oder Unachtsamkeiten zu Vertragsstrafen in vier-bis fünfstelliger Höhe führen können!
Rufen Sie uns kostenlos an oder nutzen Sie unser Kontaktformular.
Sie werden umgehend von einem in Abmahnangelegenheiten erfahrenen Rechtsanwalt zurückgerufen und über Ihre rechtlichen Möglichkeiten umfassend informiert. Soweit innerhalb des Telefonats auch Rechtsauskünfte erteilt werden, so übernimmt die Kosten hierfür die it-recht-PLUS.
Für Sie ist das Telefonat in jedem Fall kostenlos!