Urheberrechtliche Abmahnung durch Anwaltskanzlei Hild & Kollegen im Auftrag von Annette Gauerke

Aktuell liegt uns eine urheberrechtliche Abmahnung der Kanzlei Hild & Kollegen aus Augsburg im Auftrag von Annette Gauerke vor.

Den Adressaten wird vorgeworfen, unberechtigterweise Fotografien im Internet verwendet zu haben, an denen Frau Gauerke die ausschließlichen Verwertungsrechte innehat. Hieraus werden Beseitigungs-, Unterlassungs-, Auskunfts- und Schadensersatzansprüche hergeleitet. Dabei wird vorgetragen, dass die von Frau Gauerke gefertigten Fotografien als Lichtbildwerke gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 5 UrhG und als Lichtbilder gemäß § 72 Abs. 1 UrhG geschützt seien.

Gefordert wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung mit dem Hinweis, dass ein bloßes Entfernen der Fotografien die Wiederholungsgefahr nicht entfallen lässt. Zudem werden die Kosten der Abmahnung gefordert. Der Abmahnung ist dazu eine Kostenaufstellung der Anwälte beigefügt, wobei ein Streitwert von 40.000 € angesetzt wird.

 

Darüber hinaus wird außerdem der Ersatz des Lizenzschadens gefordert. Hier wird allerdings (noch) kein Betrag beziffert. Vielmehr wird auf den Auskunftsanspruch hingewiesen und zunächst Auskunft über die Quelle, sowie Art und Umfang der Verwendung begehrt.

 

Zur Abgabe der Unterlassungserklärung, sowie zur Auskunft und Zahlung wird sodann eine Frist gesetzt.

 

Unsere Vertragsanwälte empfehlen:

 

Unterschreiben Sie niemals ungeprüft eine vom Abmahner vorformulierte Unterlassungserklärung, denn diese ist oft deutlich zu weitgehend formuliert! Finger weg auch von sogenannten „modifizierten Unterlassungserklärungen“ aus dem Internet, die nichts mit Ihrer konkreten Abmahnung zu tun haben!

Anderenfalls drohen hohe Folgekosten, da eine Unterlassungserklärung Sie lebenslang gegenüber dem Abmahner verpflichtet und schon kleinste Fehler oder Unachtsamkeiten zu Vertragsstrafen in vier- bis fünfstelliger Höhe führen können!

Rufen Sie uns kostenlos an oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

Sie werden umgehend von einem in Abmahnangelegenheiten erfahrenen Rechtsanwalt zurückgerufen und über Ihre rechtlichen Möglichkeiten umfassend informiert. Soweit innerhalb des Telefonats auch Rechtsauskünfte erteilt werden, so übernimmt die Kosten hierfür it-recht-PLUS.

Für Sie ist das Telefonat in jedem Fall kostenfrei!

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