Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V. mahnt Verstöße gegen Wettbewerbsrecht ab

Erneut liegt uns eine Abmahnung des Vereins gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V. vor. Abgemahnt wird die angeblich unzulässige Werbung mit dem Hinweis „CE geprüft“. Gefordert werden die Abgabe einer Unterlassungserklärung, sowie Aufwendungen im Zusammenhang mit der Abmahnung.
Ignorieren Sie auf keinen Fall die gesetzten Fristen. Nehmen Sie die Abmahnung ernst. Lassen Sie sich beraten. Nicht jede Abmahnung ist berechtigt.

 

Unsere Vertragsanwälte empfehlen:

Unterschreiben Sie niemals ungeprüft eine vom Abmahner vorformulierte Unterlassungserklärung, denn diese ist oft deutlich zu weitgehend formuliert! Finger weg auch von sogenannten „modifizierten Unterlassungserklärungen“ aus dem Internet, die nichts mit Ihrer konkreten Abmahnung zu tun haben!

Anderenfalls drohen hohe Folgekosten, da eine Unterlassungserklärung Sie lebenslang gegenüber dem Abmahner verpflichtet und schon kleinste Fehler oder Unachtsamkeiten zu Vertragsstrafen in vier- bis fünfstelliger Höhe führen können!

Rufen Sie uns kostenlos an oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

Sie werden umgehend von einem in Abmahnangelegenheiten erfahrenen Rechtsanwalt zurückgerufen und über Ihre rechtlichen Möglichkeiten umfassend informiert. Soweit innerhalb des Telefonats auch Rechtsauskünfte erteilt werden, so übernimmt die Kosten hierfür it-recht-PLUS.

Für Sie ist das Telefonat in jedem Fall kostenfrei!

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