Verein pro Verbraucherschutz e.V. lässt Werbung mit Selbstverständlichkeiten wettbewerbsrechtlich abmahnen

Written September 8th, 2010

Ein Vertragsanwalt hat uns davon berichtet, dass der Verein pro Verbraucherschutz e.V. gerade angebliche Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht abmahnen lässt. Man will die vermeintliche Werbung mit Selbstverständlichkeiten in einem Online-Shop rügen. Genau genommen geht es um den Zusatz “…FCKW-frei…” bei einem Angebot. 

Gefordert werden üblicherweise die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines Pauschalbetrags.

Betroffenen ist zu raten, die von den in diesem Fall tätigen Juristen formulierte Unterlassungserklärung nicht ungeprüft zu unterschreiben, da dies zu erheblichen Nachteilen führen kann: etwa der Zahlung einer erhöhten Vertragsstrafe.

Eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist sollten überdies nie ignoriert werden, weil dann gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit einhergehend hohe Kosten die Konsequenz sein können!

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Rahmenvereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte dazu verpflichtet, Abgemahnte kostenlos und unverbindlich telefonisch zu informieren und so jedem die Möglichkeit zu geben, sich frei zu entscheiden, ob er juristischen Beistand möchte.

Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich ein Rechtsanwalt bei Ihnen, um Sie über eine geeignete Vorgehensweise bei Abmahnungen im Auftrag des Vereins pro Verbraucherschutz e.V. zu informieren.

Nutzen Sie unser Angebot und informieren Sie sich noch heute!

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