Heute haben wir erfahren, dass die bocklegal Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB aus Frankfurt am Main i.A. der „The Swatch Group Management Services AG“ eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung ausgesprochen hat.
Grund hierfür sollen angebliche Wettbewerbsverstöße, wie unlautere Nachahmung des Uhrenmodels „ck graceful“ sein.
Es wird in der Abmahnung u.a. die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, Auskunft und Rechnungslegung (u.a. über Herkunft, hergestellte Menge, Verkaufsmengen, erzielten Umsatz, Werbung etc.), sowie die Zahlung von 2.605,80€ (bestehend aus Anwaltskosten, Ermittlerkosten, Creditreformkosten) gefordert.
Unsere Vertragsanwälte empfehlen:
Unterschreiben Sie niemals ungeprüft eine vom Abmahner vorformulierte Unterlassungserklärung, denn diese ist oft deutlich zu weitgehend formuliert! Finger weg auch von sogenannten „modifizierten Unterlassungserklärungen“ aus dem Internet, die nichts mit Ihrer konkreten Abmahnung zu tun haben!
Andernfalls drohen hohe Folgekosten, da eine Unterlassungserklärung Sie lebenslang gegenüber dem Abmahner verpflichtet und schon kleinste Fehler oder Unachtsamkeiten zu Vertragsstrafen in vier-bis fünfstelliger Höhe führen können!
Rufen Sie uns kostenlos an oder nutzen Sie unser Kontaktformular.
Sie werden umgehend von einem in Abmahnangelegenheiten erfahrenen Rechtsanwalt zurückgerufen und über Ihre rechtlichen Möglichkeiten umfassend informiert. Soweit innerhalb des Telefonats auch Rechtsauskünfte erteilt werden, so übernimmt die Kosten hierfür die it-recht-PLUS.
Für Sie ist das Telefonat in jedem Fall kostenlos!