Wettbewerbsrechtliche Abmahnung durch die Rechtsanwälte der Kanzlei Richter Süme im Auftrag der JuTRADO UG

 

Aktuell liegt uns eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung durch die Rechtsanwälte der Kanzlei Richter Süme im Auftrage der JuTRADO UG vor.

 

Abgemahnt werden vorliegend vermeintlich irreführende Angaben bei der Bewerbung von Spirituosen, hierbei insbesondere gesundheitsbezogene Angaben. Die Rechtsanwälte stützen Ihre Argumentation hierbei auf die EU Health Claims Verordnung (VO (EG)- 1924/2006) und es wird vorgetragen, dass bei Getränken, die einen Alkoholgehalt von mehr als 1,2%Vol Alkhoholgehalt keine gesundheitsbezogenen Angaben gemacht werden dürfen.

Tatsächlich ist bei der Bewerbung alkoholhaltiger Getränke absolute Vorsicht geboten. Wir berichteten über eine Abmahnwelle, die zuletzt Winzer an Saar und Mosel erreichte.

 

Gefordert werden vorliegend die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, sowie die Erstattung einer Auslagenpauschale.

 

Sind Sie unsicher, wie Sie Ihre alkoholhaltigen Getränke bewerben dürfen? Möchten Sie erfahren, was Sie in Ihren Angeboten beachten müssen oder haben Sie bereits eine Abmahnung erhalten?

 

Unsere Vertragsanwälte empfehlen:

Unterschreiben Sie niemals ungeprüft eine vom Abmahner vorformulierte Unterlassungserklärung, denn diese ist oft deutlich zu weitgehend formuliert! Finger weg auch von sogenannten „modifizierten Unterlassungserklärungen“ aus dem Internet, die nichts mit Ihrer konkreten Abmahnung zu tun haben!

Anderenfalls drohen hohe Folgekosten, da eine Unterlassungserklärung Sie lebenslang gegenüber dem Abmahner verpflichtet und schon kleinste Fehler oder Unachtsamkeiten zu Vertragsstrafen in vier- bis fünfstelliger Höhe führen können!

Rufen Sie uns kostenlos an oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

Sie werden umgehend von einem in Abmahnangelegenheiten erfahrenen Rechtsanwalt zurückgerufen und über Ihre rechtlichen Möglichkeiten umfassend informiert. Soweit innerhalb des Telefonats auch Rechtsauskünfte erteilt werden, so übernimmt die Kosten hierfür it-recht-PLUS.

Für Sie ist das Telefonat in jedem Fall kostenfrei!

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