Heute wurden wir darüber informiert, dass der Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e. V. eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung ausgesprochen hat.
In aktuellem Fall handelt es sich dabei um fehlende Angaben bzgl. des Grundpreises für Waren, welche über die Internetplattform eBay vertrieben werden.
Es wird in der Abmahnung u.a. die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung , sowie die Zahlung einer Kostenpauschale in Höhe von 196,35 € gefordert.
Unsere Vertragsanwälte empfehlen:
Unterschreiben Sie niemals ungeprüft eine vom Abmahner vorformulierte Unterlassungserklärung, denn diese ist oft deutlich zu weitgehend formuliert! Finger weg auch von sogenannten „modifizierten Unterlassungserklärungen“ aus dem Internet, die nichts mit Ihrer konkreten Abmahnung zu tun haben!
Andernfalls drohen hohe Folgekosten, da eine Unterlassungserklärung Sie lebenslang gegenüber dem Abmahner verpflichtet und schon kleinste Fehler oder Unachtsamkeiten zu Vertragsstrafen in vier-bis fünfstelliger Höhe führen können!
Rufen Sie uns kostenlos an oder nutzen Sie unser Kontaktformular.
Sie werden umgehend von einem in Abmahnangelegenheiten erfahrenen Rechtsanwalt zurückgerufen und über Ihre rechtlichen Möglichkeiten umfassend informiert. Soweit innerhalb des Telefonats auch Rechtsauskünfte erteilt werden, so übernimmt die Kosten hierfür die it-recht-PLUS.
Für Sie ist das Telefonat in jedem Fall kostenlos!