Portfolio Management GmbH spricht wettbewerbsrechtliche Abmahnung aus

 

Den Kollegen von it-recht-deutschland liegt eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung durch die Portfolio Management GmbH (Geschäftsführer: Dr. Peter Dondl) mit Sitz in Neue Grünstraße 11, 10179 Berlin vor.

Das Abmahnschreiben erreichte deren Mandantin am Freitag, 10. Mai 2013 mit dem Vorwurf eines angeblichen Verstoßes gegen die Impressumsvorschriften nach § 5 TMG (Telemediengesetz). Als auf kommerzielle Leistungen verweisende Betreiberin einer Facebook-Seite müsse sie nämlich ein Impressum bereitstellen.

Gefordert sind die Abgabe einer beiliegenden Unterlassungserklärung und die Zahlung eines Vergleichsangebots in Höhe von 197,40 €.

Folgende Merkwürdigkeiten fallen bezüglich der Abmahnung auf: 

  • Die Portfolio Management GmbH steht gemäß einer Recherche nicht im Handelsregister. 
  • Das suggerierte Wettbewerbsverhältnis ist völlig unklar und zweifelhaft. 
  • Die Abmahnung kam zum Wochenende (10. Mai 2013) an mit Fristsetzung auf Montag, den 13. Mai 2013. Diese Frist ist viel zu kurz und setzt die Abgemahnte unter Druck.

Eine der Abmahnung beigefügte vorformulierte Unterlassungserklärung sollten Sie keinesfalls ungeprüft unterschreiben. Dies könnte zu nachteiligen Konsequenzen führen.

Darüber hinaus sollte von der Verwendung „modifizierter Unterlassungserklärungen“ aus dem Internet besser abgesehen werden. Deren Seriosität ist nämlich fragwürdig.

Beachten Sie unbedingt die Ihnen gesetzte Frist und nehmen Sie den Sachverhalt ernst. Ein Ignorieren der Abmahnung kann Sie in größere Schwierigkeiten bringen: Gerichtliche einstweilige Verfügungen und weitere hohe Kosten drohen.

Mit it-recht-PLUS haben unsere Vertragsanwälte die Vereinbarung getroffen, Abgemahnten kostenlos und unverbindlich am Telefon eine Orientierung zu geben und sich nach Wunsch für einen exzellenten rechtlichen Beistand zu entscheiden.

Füllen Sie einfach unser Kontaktformular aus, damit sich einer unserer Vertragsanwälte bei Ihnen melden kann. Er wird Sie umgehend über die geeignete Vorgehensweise im Falle Ihrer Abmahnung unterrichten und Ihnen mit Rat und Tat zur Seite stehen.

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