1550 Elm’s Way wird von den Winterstein Rechtsanwälten für die IPforce One GmbH abgemahnt

Kein Ende des „Abmahnsinns“ in Sicht: Die Kanzlei Winterstein aus Frankfurt am Main mahnt auch den Film 1550 Elm’s Way für die IPforce One GmbH wegen angeblich unerlaubter Verwertung in Internet-Tauschbörsen (Stichwort Filesharing) ab.

Man fordert vom der Verletzung des Urheberrechts Bezichtigten die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines Pauschalbetrags. Der Abgemahnte wird außerdem mit einer Frist unter Druck gesetzt.

Wir empfehlen, eine von den Rechtsanwälten Winterstein stammende Unterlassungserklärung nicht panisch zu unterschreiben. Lassen Sie eine Abmahnung in Ihrem eigenen Interesse von einem kompetenten Anwalt überprüfen, um entsprechend reagieren zu können. Nur auf diese Weise kann Ihre Unterlassungserklärung korrekt modifiziert werden.

Eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist sollten niemals ignoriert werden, da dies die Situation verschlimmert; es drohen gerichtliche einstweilige Verfügungen und hohe Kosten als Konsequenz.

Sehr interessant dürfte sein, wer hinter dem Auftraggeber der Kanzlei Winterstein steht: Gründungsgesellschafter der IPforce One GmbH sind überwiegend Partner der Kanzlei Winterstein. Mehr dazu hier.

In einer mit uns getroffenen Rahmenvereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte dazu verpflichtet, Abgemahnte kostenlos und unverbindlich telefonisch zu informieren und so jedem die Möglichkeit auf  juristischen Beistand zu geben.

Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich ein Rechtsanwalt bei Ihnen, um Sie über die geeignete Vorgehensweise im Falle einer Abmahnung durch die Rechtsanwälte Winterstein im Auftrag der IPforce One GmbH aufzuklären.

Nutzen Sie unser unverbindliches Angebot und informieren Sie sich noch heute!

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