UWG Regelung über Verfahren zum Umgang mit Beschwerden – Abmahnrisiko vermeiden
In der Neufassung des UWG wird eine generelle Informationspflicht des Händlers bzgl. der Verfahrensweise bei Beschwerden verankert. Um Abmahnungen zu vermeiden, sollten Händler diese Information in ihren Rechtsbelehrungen integrieren.