Urteil des EuGH vom 03.09.2009 zur Frage des Wertersatzes nach Widerruf – viel Lärm um nichts?

In der Frage des Wertersatzes nach Widerruf wird nach dem Urteil des EuGH vom 03.09.2009 heftig diskutiert, ob die deutsche Regelung mit den europäischen Richtlinien in Einklang steht. Von voreiligen Änderungen der Musterwiderrufsbelehrung ist jedoch abzuraten.

Top