Urteil des BGH zur Grundpreisangabe
Um Abmahnungen zu vermeiden sollten Shopbetreiber prüfen, ob bei ihren Artikeln im Shop schon bei der
Artikelliste – soweit erforderlich – der Grundpreis mit angeben ist, denn in der Artikelbeschreibung selbst wäre es nach dem BGH Urteil vom 26.02.2009 zu spät.