Abmahnung des Vereins gegen Unwesen im Handel und Gerwerbe Köln e. V. wegen vermeintlicher Wettbewerbsverstöße

Der Verein gegen Unwesen im Handel und Gewerbe Köln e.V. lässt wettbewerbsrechtliche Abmahnungen gegenüber ebay-Händlern aussprechen. Gerügt wird die fehlende Angabe des Grundpreises beim Vertrieb von Waren in Fertigpackungen.

Gefordert werden die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung (Gegenstandswert 10.000,00 Euro).

Erneut lässt Hartmut Glass (eBay-Mitgliedsname: *online-billig*) durch die Rechtsanwälte Kubal & Kollegen angebliche Verstöße gegen den lauteren Wettbewerb abmahnen

Unsere Vertragsanwälte informieren uns, dass die Rechtsanwälte Kubal & Kollegen im Auftrage von Herrn Hartmut Glass aus Darmstadt Wettbewerbsverstöße abmahnen.

Hartmut Glass handelt unter dem Händlernamen *online-billig* auf der Handelsplattform eBay und ist u.a tätig im Vertrieb von Spielzeug und Sonnenbrillen. Gerügt werden vermeintlich fehlerhafte Angaben in der Widerrufsbelehrung und den AGB des Abgemahnten.

Mike Böhm (M&M Tuning) lässt wg. wettbewerbsrechtlicher Verstöße abmahnen

Unsere Vertragsanwälte haben uns informiert, dass Herr Mike Böhm, M&M Tuning, Abmahnungen wegen Wettbewerbsverstößen durch seinen Rechtsanwalt aussprechen lässt. .

Abgemahnt werden angebliche falsche bzw. veraltete Widerrufsbelehrungen bzgl. Ebay-Geschäften.

Erneut lässt Electronicland24 Inhaber Johann Friedrich Dirks e.K. wettbewerbsrechtliche Abmahnungen durch die Kanzlei Höhn und Lorenz aussprechen

Unsere Vertragsanwälte haben uns informiert, dass die Rechtsanwälte Höhn und Lorenz, Emden weterhin im Auftrag von Herrn Johann Friedrich Dirks e.K. (Elektronicland24) Abmahnungen wegen Wettbewerbsverstößen aussprechen.

Herr Johann Friedrich Dirks ist tätig im Vertrieb von Elektroartikeln sowie entsprechendem Zubehör.

SONY Music Entertainment Germany GmbH lässt Urheberrechtsverletzungen an dem Musikalbum „Für dich immer noch Fanta Sie“ von den Fantastischen Vier abmahnen

Von unseren Vertragsanwälte haben wir erfahren, dass aktuell die SONY Music Entertainment Germany GmbH Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen – das so genannte „Filesharing“- abmahnen lässt. Gegenstand der Abmahnungen sind vermeintliche Urheberrechtsverletzungen an dem Album Für dich immer noch Fanta Sie von den Fantastischen Vier. Vertreten wird die SONY Music Entertainment Germany GmbH dabei von der Kanzlei Waldorf Rechtsanwälte.

Top