SONY Music Entertainment Germany GmbH lässt Urheberrechtsverletzungen an dem Musikalbum „Iron Man 2“ von AC/DC abmahnen
Von unseren Vertragsanwälte haben wir erfahren, dass aktuell die SONY Music Entertainment Germany GmbH Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen – das so genannte „Filesharing“- abmahnen lässt. Gegenstand der Abmahnungen sind vermeintliche Urheberrechtsverletzungen an dem Album Iron Man 2 von AC/DC. Vertreten wird die SONY Music Entertainment Germany GmbH dabei von der Kanzlei Waldorf Rechtsanwälte.