SONY Music Entertainment Germany GmbH lässt Urheberrechtsverletzungen an dem Musikalbum „Für dich immer noch Fanta Sie“ von den Fantastischen Vier abmahnen

Von unseren Vertragsanwälte haben wir erfahren, dass aktuell die SONY Music Entertainment Germany GmbH Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen – das so genannte „Filesharing“- abmahnen lässt. Gegenstand der Abmahnungen sind vermeintliche Urheberrechtsverletzungen an dem Album Für dich immer noch Fanta Sie von den Fantastischen Vier. Vertreten wird die SONY Music Entertainment Germany GmbH dabei von der Kanzlei Waldorf Rechtsanwälte.

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