Erneute Abmahnung im Auftrag Hartmut Glass´ aufgrund veralteter Widerrufbelehrung
Durch unsere Vertragsanwälte konnten wir in Erfahrung bringen, dass Herr Hartmut Glass wieder einmal vermeintliche Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht abmahnen lässt. Dabei geht es um die angebliche Verwendung der alten, nicht mehr erlaubten Widerrufbelehrung mit dem Verweis auf die BGB-InfoV. Leider ist das keine Seltenheit auf der Handelsplattform ebay, wie wir aus Erfahrung wissen.