Verein pro Verbraucherschutz e.V. lässt Werbung mit Selbstverständlichkeiten wettbewerbsrechtlich abmahnen

Ein Vertragsanwalt hat uns davon berichtet, dass der Verein pro Verbraucherschutz e.V. gerade angebliche Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht abmahnen lässt. Man will die vermeintliche Werbung mit Selbstverständlichkeiten in einem Online-Shop rügen. Genau genommen geht es um den Zusatz „…FCKW-frei…“ bei einem Angebot.

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