Wettbewerbsrechtliche Abmahnungen des Herrn Marco Lorenz aufgrund fehlender Widerrufsbelehrung
Ein Vertragsanwalt unseres Hauses hat erfahren, dass Herr Marco Lorenz aktuell wettbewerbsrechtliche Abmahnungen mit der Begründung einer angeblich mangelhaften Widerrufsbelehrung sowie eines nicht vorhandenen Impressums durch eine beauftragte Anwaltskanzlei aussprechen lässt. Die betroffene Internet-Handelsplattformen ist eBay, der Handelsbereich nennt sich B2C (Händler an Privatpersonen bzw. Konsumenten).