Wettbewerbsrechtliche Abmahnungen im Auftrag des Herrn Michael Koch

Unsere Vertragsanwälte haben uns ausgerichtet, dass Herr Michael Koch Abmahnungen im Bereich des Wettbewerbsrechts aussprechen lässt. Gerügt wird eine vermeintlich fehlerhafte Widerrufsbelehrung in folgenden Punkten: Keine Grundpreisangabe sowie falsche Telefonnummer. Die betroffene Handelsplattform ist eBay (B2C: Händler an Privatpersonen). Es liegt ein Gegenstandswert von angeblich 15.000 € vor.

Waldorf Frommer mahnen das Album Come Around Sundown von Kings Of Leon für Sony Music ab

Wie wir erfahren haben, mahnt die Kanzlei Waldorf Frommer zur Zeit vermeintliche Urheberrechtsverstöße an dem Musikalbum Come Around Sundown der Kings Of Leon ab. Rechteinhaber ist die Sony Music Entertainment Germany GmbH. Durch die Verwendung sogenannter Online-Tauschbörsen soll ein unerlaubtes Filesharing stattgefunden haben.Wie wir erfahren haben, mahnt die Kanzlei Waldorf Frommer zur Zeit vermeintliche Urheberrechtsverstöße an dem Musikalbum Come Around Sundown der Kings Of Leon ab. Rechteinhaber ist die Sony Music Entertainment Germany GmbH. Durch die Verwendung sogenannter Online-Tauschbörsen soll ein unerlaubtes Filesharing stattgefunden haben.Wie wir erfahren haben, mahnt die Kanzlei Waldorf Frommer zur Zeit vermeintliche Urheberrechtsverstöße an dem Musikalbum Come Around Sundown der Kings Of Leon ab. Rechteinhaber ist die Sony Music Entertainment Germany GmbH. Durch die Verwendung sogenannter Online-Tauschbörsen soll ein unerlaubtes Filesharing stattgefunden haben.

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